Auszug - Bebauungsplanentwurf VIII-538 für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel mit den Grundstücken Havelschanze 9/13, 15, 17, 19, 21, 23/25, 27, 27 A, 29, 31, 26/32, Abschnitten der Havelschanze und der Schäferstraße sowie Teilflächen der Havelund des Nordhafens Spandau im Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde. - Information über die Ergebnisse der eingeschränkten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind
Kassette
(1), Seite 1, lfd. Nr. 488 - Ende Kassette
(1), Seite 2, lfd. Nr. 001 - 109 Frau
Sandten (Wasserstadt GmbH) stellt u. a. die Ergebnisse der 9. öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplanes und der 2. Trägerbeteiligung vor. Der
Bebauungsplan hat im Spätsommer letzten Jahres öffentlich ausgelegen und auch
die Trägerbeteiligung wurde durchgeführt. Im Ergebnis und der weiteren
Abstimmung gab es einige Änderungen, die zu diesen erneuten Verfahrensschritten
geführt haben. Die wesentlichste Änderung war die Ausweisung des vormaligen
Sondergebietes Wassersport. Es ist jetzt als allgemeines Wohngebiet
ausgewiesen. Gleichzeitig wurde auf dieser Fläche, weil hier in einigen
Bereichen Überschreitung der Prüfwerte festegestellt wurden, eine
Altlastenkennzeichnung festgesetzt. Die Fläche gehörte dem Land Berlin und das
Land Berlin verpflichtet sich, einschl. der Eintragung von Baulasten, die
Fläche zu sanieren. Die zweite Änderung: Es gibt eine Fläche, die wird nicht
bebaut. Dort ist ein Teilbereich für Garagen und Nebenanlagen ausgewiesen. Im
Bereich der öffentlichen Uferfläche sind Steganlagen, wo das
Floating-home-Projekt realisiert werden soll. Diese Fläche soll auch als
Ersatzfläche für die Floating-homes reserviert sein. Bei der letzten Änderung
wurden die Gebäude am Ufer geringfügig verschoben, um die vorhandenen zwei
Bäume, die unter Naturschutz stehen, zu schützen. Da es
eine eingeschränkte Beteiligung war, wurde aufgefordert lediglich zu den
Änderungen Stellung zu nehmen. Es gab drei Bürger/-innen, die Einsicht genommen
haben und 24 Behörden und Träger öffentlicher Belange. Die Frage
des Bezv. Schaub bezüglich einer Fußgängerbrücke Maselakebucht beantwortet
BzStR Röding und führt u. a. aus, dass die Wasserstadt GmbH, Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und das Bezirksamt Spandau diese Brücke wollen. Eine
Planung liegt vor. Auf Grund der finanziellen Mittel ist es jedoch fraglich, ob
diese noch im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme gebaut werden. Die Frage
der Bezv. Harju bezüglich Fischotter und Biber beantwortet Frau Sandten und
führt u. a. aus, dass für die gesamten Bebauungspläne der Wasserstadt von den
Naturschutzverbänden sowie von den Naturschutzbehörden die Berücksichtigung der
Biber und Fischotter in der Abwägung gefordert wurde. Es wurden Gutachten für
den gesamten Bereich Wasserstadt, einschl. der Flächen des südlichen Bereiches
Zitadelle, hinauf nach Hennigsdorf erstellt. Der Nordhafen hat noch nie zu den
Ansiedlungsflächen der Biber gehört. BzStR
Röding führt u. a. aus, dass am 07.06.2007 um 11.00 Uhr die Eröffnung des
Maselakeparks ansteht und er nutzt diesen Tag gleichzeitig für die
Sensibilisierung bezüglich der Fußgängerbrücke an der Maselakebucht. Es ist
eine Frage des Hauptausschusses im Abgeordnetenhauses. Dort muss das Geld
freigegeben werden. Nach
einer kurzen Diskussion an der sich die Bezv. Schultz, Harju, BzStR Röding und
Frau Sandten beteiligen nehmen die Mitglieder des Ausschusses bei 10 Ja-Stimmen
(5 CDU, 1 FDP, 1 GRAUE, 3 SPD) und 2 Nein-Stimmen (1 GAL, 1 SPD) den
Bebauungsplanentwurf zustimmend zur Kenntnis. |
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