Auszug - Genehmigung von weiteren überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 3912, Titel 636 25 T - überwiesen in der 45. BVV am 13.09.2006
Kassette
1, Seite 1, lfd. Nr. 499 - 506 Die
Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, der BVV folgende
Beschlussempfehlung vorzulegen: Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen weiteren überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich für
das Haushaltsjahr 2006 im Kapitel 3912 Sozialhilfe
in Einrichtungen bei Titel 636
25 T Stationäre
Krankenhilfe bis zur Höhe von 700.000,00
EUR werden genehmigt. |
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