Auszug - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 3912, Titel 63625 T - überwiesen in der 45. BVV am 13.09.2006
Kassette
1, Seite 1, lfd. Nr. 294 - 356 BzStR
Hedergott erläutert auf Nachfrage des Bezv. Schröder die Auswirkungen, wenn
kein Ausgleich vorhanden ist. Die
Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, der BVV folgende
Beschlussempfehlung vorzulegen: Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich für
das Haushaltsjahr 2006 im Kapitel 3912
Sozialhilfe
in Einrichtungen bei Titel 636
25 T Stationäre
Krankenhilfe bis zur Höhe von 1.000.000,00
EUR werden genehmigt. |
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