Auszug - Einsetzen von gem. § 9 Abs. 1 BezVG zu bildenden Ausschüssen
Entsprechend
§ 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz bildet die
Bezirksverordnetenversammlung
folgende Ausschüsse: 1.
Ausschüsse
bestehend aus 10 Bezirksverordneten: a)
Geschäftsordnungsausschuss b)
Ausschuss
für Eingaben und Beschwerden 2.
Ausschuss
bestehend aus 12 Bezirksverordneten: Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung 3.
Ausschüsse
bestehend aus 8 Bezirksverordneten und 4 Bürgerdeputierten: a)
Ausschuss
für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement b)
Ausschuss
für Bildung und Kultur c)
Ausschuss
für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung d)
Ausschuss
für Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen e)
Ausschuss
für Sport f)
Ausschuss
für Stadtentwicklung g)
Ausschuss
für Wirtschaft, Ordnungsamtsangelegenheiten und zentrale Aufgaben h)
Ausschuss
für allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste und Verwaltungsreform 4.
Den
Jugendhilfeausschuss nach den gesetzlichen Bestimmungen, bestehend aus
stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern. |
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Legende
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0