Drucksache - 0482/XIX
1. In welcher Form werden Spandauer Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten und Rechte informiert, die ihnen das Informationsfreiheitsgesetz bietet?
2. Liegt ein allgemein zugängliches Informationsblatt vor oder berät das Bezirksamt die Bürgerinnen und Bürger in eigener Regie?
3. Gibt es in Spandau eine/n Beauftragte/n für Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)?
3.1 Wenn ja, ist er/sie über eine einfache Internetsuche zu recherchieren?
4. Wie viele Anträge auf Akteneinsicht bzw. -auskunft, bei denen das IFG Anwendung fand, wurden im Bezirksamt 2011 gestellt und wie wurden sie beschieden?
5. Wie viele Anträge wurden in diesem Zeitraum gestellt:
· von natürlichen Personen · von juristischen Personen · von Pressevertretern · aus "rein" privatem Interesse · aus "eher" öffentlichem Interesse?
6. Welchen Anteil hatten die Entscheidungen zur kompletten/eingeschränkten Akteneinsicht gegenüber mündlicher Auskunft oder Ablehnung im entsprechenden Zeitraum?
7. Wie viele Widersprüche gegen Verwaltungsentscheidungen zur Akteneinsicht wurden 2011 eingelegt?
7.1 Wie oft waren diese erfolgreich?
8. Gibt es in diesem Zusammenhang Klagen vor dem Verwaltungsgericht?
9. Wie sieht die Gebührenordnung zur Anwendung des IFG aus?
9.1 Seit wann gilt sie? |
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Bezirksamt Spandau
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