Drucksache - 0250/XIX  

 
 
Betreff: Ausschussprotokolle sind bis zur nachfolgenden Ausschusssitzung fertigzustellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenPiraten
Verfasser:Paolini 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.05.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Vorberatung
31.05.2012    Nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antr. Pir v. 14.05.2012
Anl. z. Antrag Pir v. 14.05.2012

Die BVV wolle beschließen Paragraph 19, Abs

Die BVV wolle beschließen Paragraph 19 Abs. 14 Satz 3 der Geschäftsordnung

 

"Protokolle sollen in der Regel bis zur nächsten Sitzung zugestellt werden."

 

wie folgt zu ändern:

 

Die Vorsitzenden der jeweiligen Ausschüsse gewährleisten eine Bereitstellung der Sitzungsprotokolle für die Ausschussmitglieder und Fraktionen bis zur nachfolgenden Ausschusssitzung - spätestens jedoch 28 Tage nach dem Termin der entsprechenden Ausschusssitzung.

Begründung:

Begründung:

 

Nach § 19 Abs. 14 Satz 3 der Geschäftsordnung sind Protokolle in der Regel bis zur nächsten Sitzung zuzustellen. Wie die Tabelle im Anhang verdeutlicht, ist dies jedoch regelmäßig nicht der Fall und somit der entsprechende Paragraph faktisch unwirksam.

 

Seit Konstituierung der letzten Bezirksverordnetenversammlung und Ausschüsse gab es Protokollwartezeiten von Minimum 6 und Maximum 122 Tagen (+ x, da das Protokoll bis heute nicht vorliegt, Stand: 11.05.). Vielen Ausschüssen liegen sogar mehrere aufeinander folgende Protokolle vergangener Sitzungen nicht vor.

 

In Vorbereitung auf die einzelnen Ausschusssitzungen ist es für die Bezirksverordneten jedoch eine nützliche Hilfe das Protokoll der zurückliegenden Sitzung als Zusammenfassung zu lesen und dadurch die behandelten Themen wieder ins Gedächtnis bringen.

Aktuell ist es wie folgt: Von Seiten des BVV- Büros werden die Protokolle zügig fertiggestellt und müssen dann vom Sitzungsleiter und Schriftprüfer auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden. Dort verbleiben die Protokolle jedoch teilweise monatelang.

 

Der bisherige Paragraph ist daher zu verschärfen und die Protokollbereitstellung an eine tatsächliche Frist zu binden. Künftig soll mit der Konkretisierung die Selbstbindung und Sorgfalt der Ausschussleitenden zur Einhaltung der Frist bekräftigt werden.

 
 

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