Tagesordnung - 8. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 8. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung
Datum: Do, 07.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223/224 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
Anlagen:
Mitteilung_Einl.07.06.2012 PDF-Dokument
Anlage Protokoll  

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls      
Ö 3  
Bürgeranfragen      
Ö 4  
Vorstellung von Bau- und Planungsvorhaben      
Ö 5  
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 6     Überwiesene Drucksachen      
Ö 6.1  
Bebauungsplan 11-54 Arbeitstitel: Wohnen am Hechtgraben  
Enthält Anlagen
DS/0291/VII  
Ö 6.2  
Bebauungsplan 11-54 - Beschluss der Planreife Arbeitstitel: Wohnen am Hechtgraben  
DS/0292/VII  
    24.05.2012 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 8.18 - überwiesen
   

 

   
    07.06.2012 - Ökologische Stadtentwicklung
    Ö 6.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die DS 0291/VII und DS 0292/VII werden gemeinsam behandelt

Die DS 0291/VII und DS 0292/VII werden gemeinsam behandelt. Frau Kitzmann erklärt ihre Befangenheit. Das BA erläutert den B-Plan. Geplant sind max. zweigeschossige Einfamilienhäuser, eine GRZ von 0,2 und eine GFZ 0,4. Zwei Bauanträge liegen bereits vor, diese sind Gegenstand der DS 0292/VII. Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der DS.

Abstimmung DS 0291/VII: 10 / 0 / 1

Abstimmung DS 0292/VII: 10 / 0 / 1

   
    28.06.2012 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 8.20 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Beschluss:

Beschluss:

 

Für die beantragten 2 Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-54 (Anlage 1) sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs.1 BauGB erfüllt und Planreifegenehmigungen werden erteilt, sofern die Bauherren die Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkennen.

 

Für die noch ausstehenden Bauanträge im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-54 sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs.1 BauGB ebenfalls erfüllt und Planreifegenehmigungen können erteilt werden, sofern die Vorhaben mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmen und die Bauherren die Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkennen.

Ö 6.3  
Aufstellen von Fahrradständern an der Straßenbahnhaltestelle Hegemeisterweg  
DS/1893/VI  
Ö 6.4  
Attraktivität des Bahnhofs Karlshorst weiter ausbauen  
DS/2092/VI  
Ö 6.5  
Vergabe von Bauaufträgen mit Realisierungszeitvorgabe  
DS/2187/VI  
Ö 6.6  
Bürgerbeteiligung weiter entwickeln und Ressourcen nutzen  
DS/0260/VII  
Ö 6.7  
Nur noch klimafreundliche B-Pläne für Lichtenberg  
DS/0161/VII  
Ö 6.8  
Flächennutzungsplan am Regional- und S-Bahnhof Hohenschönhausen  
DS/0204/VII  
Ö 6.9  
Malchow braucht kurzfristige Infrastrukturverbesserungen  
DS/0235/VII  
Ö 6.10  
Malchow braucht eine verkehrliche Perspektive  
DS/0237/VII  
Ö 6.11  
Standorte der Kreativwirtschaft in Lichtenberg unterstützen  
DS/0285/VII  
Ö 7  
Sonstiges      
               
 
 

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