Drucksache - DS/0292/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-54 - Beschluss der Planreife
Arbeitstitel: Wohnen am Hechtgraben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung mitberatend
07.06.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2012 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA PDF-Dokument
BE Ökologische Stadtentwicklung PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverord-netenversammlung die Annahme der DS/0292/VII:

 

Begründung:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung hat die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung am 7.6.2012 beraten. Gegen den Beschluss der Planreife nach § 33 BauGB für die eingereichten und zu erwartenden Bauanträge bestehen keine Einwände, insofern die Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkannt werden. Die vorgesehene Bebauung führt zu einer Aufwertung der Brachfläche an der Siedlungskante.

 

Text der Ursprungsvorlage:

Für die beantragten 2 Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-54 (Anlage 1) sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs.1 BauGB erfüllt und Planreifegenehmigungen werden erteilt, sofern die Bauherren die Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkennen. Für die noch ausstehenden Bauanträge im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-54 sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs.1 BauGB ebenfalls erfüllt und Planreifegenehmigungen können erteilt werden, sofern die Vorhaben mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmen und die Bauherren die Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkennen.

 

Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 1

 

 
 

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