Drucksache - DS/0292/VII
Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverord-netenversammlung die Annahme der DS/0292/VII:
Begründung: Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung hat die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung am 7.6.2012 beraten. Gegen den Beschluss der Planreife nach § 33 BauGB für die eingereichten und zu erwartenden Bauanträge bestehen keine Einwände, insofern die Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkannt werden. Die vorgesehene Bebauung führt zu einer Aufwertung der Brachfläche an der Siedlungskante. Text der Ursprungsvorlage:Für die beantragten 2 Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-54 (Anlage 1) sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs.1 BauGB erfüllt und Planreifegenehmigungen werden erteilt, sofern die Bauherren die Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkennen. Für die noch ausstehenden Bauanträge im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-54 sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs.1 BauGB ebenfalls erfüllt und Planreifegenehmigungen können erteilt werden, sofern die Vorhaben mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmen und die Bauherren die Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkennen.Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 1
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