Drucksache - DS/0285/VII  

 
 
Betreff: Standorte der Kreativwirtschaft in Lichtenberg unterstützen
Status:öffentlichAktenzeichen:19. BVV - Abb. in Zwb. umgewandelt
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Kultur mitberatend
05.06.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur vertagt   
07.08.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur erledigt   
Ökologische Stadtentwicklung mitberatend
07.06.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung erledigt   
Wirtschaft und Arbeit Entscheidung
20.06.2012 
7. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft und Arbeit vertagt   
15.08.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft und Arbeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
11. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
54. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Dringliche BE Wirtschaft und Arbeit PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (2. Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. Akteure, die Standorte als Zentren der Kreativwirtschaft entwickelt haben bzw. entwickeln wollen, besonders zu unterstützen und dabei
  2. eine Bewertung der bislang bekannten Standorte hinsichtlich planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange (Möglichkeiten und Restriktionen), zur Eigentums- und Nutzerstruktur und den jeweiligen wirtschaftlichen Perspektiven vorzunehmen;
  3. die Unterstützung fortzusetzen und insbesondere planungsrechtliche Voraussetzungen zur Entwicklung der genannten Standorte – wo erforderlich – schaffen bzw. die Betreiber/Investoren/Akteure bei der Erlangung nachhaltiger bauordnungsrechtlicher Voraussetzungen unterstützen.

 

Betrachtet werden sollen insbesondere die Standorte:

 

-          Studios ID/Genslerstraße/Freienwalder

-          Alte Gießerei, Herzbergstr. 123

-          HB 55, Herzbergstr. 55

-          Siegfriedstraße 100

-          Konsum-Gelände/Josef-Orlopp-Straße

-          BLO–Ateliers/Kaskelstr./Nöldnerplatz

-          Musik- und Medienhaus/canteatro/Wiesenweg

-          Heikonaut/Sewanstr. 122

-          Spreestudios (An der Flussbadeanstalt)

-          Hundekuchenfabrik/Sisyphos Köpenicker Chaussee

-          (Studios bei Santec)/Hauptstraße 16-18

-          Berliner Rockhaus/Buchberger Straße

-          Standorte in der Viktoriastadt

-          Theater Karlshorst

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zu 1. bis 3.

 

Der Begriff der Kreativwirtschaft wurde auf der Wirtschaftsministerkonferenz 2008 definiert und daraufhin weiter entwickelt. Er beinhaltet sowohl die Erstellung als auch die Verteilung, die Aufführung, Präsentation und den Verkauf kultureller/kreativer Güter und Dienstleistungen. Wohnen, auch untergeordnetes Wohnen, ist davon nicht erfasst.

 

Bauplanungsrechtlich erfolgte bislang keine eindeutige Definition, weshalb eine Einzelfallprüfung auf Grund der jeweiligen Betriebsbeschreibung durchzuführen ist. Der wirtschaftsorientierte Begriff umfasst bauplanungsrechtlich unterschiedliche Arten der baulichen Nutzung, wie beispielsweise Vergnügungsstätte, Einzelhandelseinrichtung, kulturelle Einrichtung, gewerbliche Einrichtung, freie Berufe. Entsprechend ist die Zulässigkeit in bestimmten Gebieten möglich und in anderen ausgeschlossen. So benötigen beispielsweise Theater, Clubs u. ä. grundsätzlich Kern- oder Sondergebiete.

 

Das Bezirksamt unterstützt vor diesem Hintergrund grundsätzlich alle mit dem Thema Kreativwirtschaft verbunden Ansiedlungsinteressen unter Beachtung der bauordnungs- und planungsrechtlichen Gegebenheiten.

 

 

Zu den in der Beschlussvorlage benannten Standorten:

 

Die Studios ID / Genslerstr. / Freienwalder Str. sind unverändert im Bestand vorhanden.

Vom Fachbereich BWA/UD wurde am 15.05.2013 die Genehmigung für die Nutzungsänderung der vorhandenen Telefonzentrale in Lagerräume und Ateliers im Gebäude Freienwalder Straße 14 genehmigt.

 

Am 03.03.2015 wurde die Fassadensanierung, der Anbau einer Fluchttreppe und die Änderung der Lagerraumnutzung in Ateliers genehmigt. Damit wird das gesamte Gebäude durch Künstler genutzt.

 

Auf dem Nachbargrundstück Genslerstraße 13 und 13 A, ehemaliges Bürogebäude und Gebäude mit Büros und Werkstätten, befinden sich neben Büros und einer Arztpraxis diverse Künstlerateliers auch ausländischer Künstler.

Auf die Genehmigung der Nutzungsänderungen in Künstleratelier wurde verzichtet, da für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die ehemalige Nutzung in Betracht kommen.

 

Das Gewerbegebiet Herzbergstraße liegt gemäß FNP Berlin in einer gewerblichen Baufläche. Zudem befindet es sich in der Kulisse des „Stadtentwicklungsplanes Industrie und Gewerbe – Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich in Berlin (StEP Industrie und Gewerbe)“.

 

Das Gebiet unterliegt einer besonderen Sicherung und ist auf ein klar abgegrenztes Spektrum von produktionsgeprägten gewerblichen Nutzungen ausgerichtet. Sensible Nutzungen wie beispielsweise Wohnen sind unzulässig. Anlagen für sportliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und kirchliche Zwecke, Vergnügungsstätten und Einzelhandelsnutzungen sollen ausgeschlossen werden.

 

Die Planungsziele werden über das Bebauungsplanverfahren XVII-B1 (Entwurf), das die Art der baulichen Nutzung regelt, gesichert.

 

Auf Grund der dargelegten Rechtslage werden Ansiedlungsbegehren der Kreativwirtschaft, die gewerbebetriebsähnlich arbeiten und ein entsprechend unsensibles Umfeld wie das Gewerbegebiet benötigen, bauplanungsrechtlich grundsätzlich als zulässig beurteilt.

 

Bauplanungsrechtlich unzulässig sind dagegen die Betriebe der Kreativwirtschaft oder deren Bausteine, die Veranstaltung von Konzerten, Clubs, Ausstellungen, Verkauf, Wohnen, u. ä. beinhalten. Damit soll verhindert werden, dass im Gewerbegebiet ansässige typische Gewerbebetriebe in ihrer Tätigkeit behindert oder „vertrieben“ werden.

 

Eine Bewertung der Standorte (Alte Gießerei, Herzbergstr. 55, Siegfriedstr. 100, Konsum) hinsichtlich bauplanungsrechtlicher Belange ist pauschal nicht möglich.

 

Für die erforderliche Einzelfallprüfung müssen die benannten Einrichtungen Bauvorlagen vorlegen.

 

Herzbergstraße 123, ehem. Gießerei

Der Bauantrag zur Umnutzung einer Mieteinheit in den Werkstätten der ehemaligen Gießerei Lichtenberg wurde am 22.02.2014 mit BG Nr. 2014/95 genehmigt. Hier befinden sich Werkstätten und Ateliers verschiedener Künstler.

 

Herzbergstraße 100, ehem. Bürogebäude

In dem vorhandenen ehemaligen Sozial- und Bürogebäude (Hochhaus) finden folgende Nutzungen statt:

-          Musikstudios und -probenräume inkl. Lagerung

-          Büro

-          Kantine im EG

 

BG Nr. 2012/891 für BV: „NÄ Sozial- und Bürogebäude in Musikprobenräume“ am 17.04.2014 erteilt.

 

Herzbergstr. 55

Die ehemalige Fabrikgebäude unterliegen als Baudenkmal - Herzbergstraße 55, Margarinewerke Berolina, um 1909 von Karl Schramm, 1916 – dem Denkmalschutzgesetz Berlin.

 

BG Nr. 2011/2090 für das BV: „Umnutzung der ehem. Berolina Margarinefabrik zum Zentrum für kunstgewerbliche und künstlerische Werkstätten“ wurde am 05.12.2013 erteilt.

 

Die planungsrechtlich kritischen Nutzungen – Gemeinschaftsraum/Präsentation/Ausstellung Kunsterzeugnisse – waren nicht mehr Gegenstand der beantragten Genehmigung.

 

Neu ist zwischenzeitlich der Künstlerhof Haubrok auf dem Gelände der ehemaligen Fahrbereitschaft Herzberstraße 40 – 43. Für das Vorhaben liegt ein Bauantrag vor, der hinsichtlich der nicht gebietskonformen Verkaufs- und gastronomischen Angebote überarbeitet wird.

 

Das ehemalige Konsumgelände an der Josef-Orlopp-Straße liegt ebenfalls im Gewerbegebiet Herzbergstraße mit oben bereits genannten übergeordneten Rahmenbedingungen. Konkrete Planungsziele werden durch den Bebauungsplan-Entwurf XVII-27 transportiert.

 

Die Gebäude des ehemaligen Konsum-Geländes unterliegen als Baudenkmale und als Denkmalbereich - Josef-Orlopp-Straße 32/54, Konsumgenossenschaft Berlin und Umgegend, 1910-30 von Leberecht P. Ehricht, Fritz Wettstein und Otto Wettstein; Bornitzstraße; Ruschestraße 55-63, 64/70; Gesamtanlage siehe: Josef-Orlopp-Straße 44/52; Baudenkmale siehe: Josef-Orlopp-Straße 34/36; 38/42; 56; Ruschestraße 64/70, dem Denkmalschutzgesetz Berlin.

 

Die bislang bekannten Vorstellungen des Eigentümers beinhalten keine Betriebe der Kreativwirtschaft sondern sehen vor allem Wohnen vor. Kreativwirtschaft im Sinne gewerblicher Einrichtungen sind auf dieser EpB-Fläche (Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich)– abhängig von der konkreten Betriebsbeschreibung – vorstellbar, nicht jedoch das restliche Spektrum der Kreativwirtschaft und Wohnen.

 

Eine Tischlereiwerkstatt in der Josef-Orlopp-Str. 56 wurde zwischenzeitlich mit der BG Nr. 2013/267 vom 19.12.2014 genehmigt. Für Teilflächen der ehemaligen Bäckerei gibt es eine BG zur Nutzungsänderung in temporär genutzte Lagerflächen – BG Nr. 2015/140 vom 25.01.2016

 

Das Gewerbebiet Wiesenweg liegt gemäß FNP und StEP Industrie und Gewerbe in einer gewerblichen Baufläche. Die Fläche ist planungsbefangen auf Grund der Linienbestimmung zur BAB 100.

 

Musik- und Medienhaus / canteatro / Wiesenweg 5 - 9

Das Musik- und Medienhaus/Theater am Wiesenweg wurde wegen seiner gewerblichen Ausrichtung in Verbindung mit einer Vergnügungsstätte bauplanungsrechtlich als zulässig beurteilt. Die zuständige Senatsverwaltung hat dem zugestimmt.

Das ehemalige Umspannwerk unterliegt als Baudenkmal - Wiesenweg 5 - 9, Umspannwerk,
1904 – dem Denkmalschutzgesetz Berlin

Für die Umnutzung eines Lagerraumes zu einem Veranstaltungsraum (und Verbesserung des Brandschutzes) wurde mit Datum vom 27.03.2015 die Baugenehmigung Nr. 2014/2682 erteilt.

Das Vorhaben wurde ausgeführt und ist abgeschlossen.

 

BLO–Ateliers / Kaskelstraße 55

Es handelt sich hier um planfestgestelltes Bahngelände, das der gemeindlichen / bezirklichen Planungshoheit entzogen ist. Daher kommen in den alten Lokschuppen und bahntechnischen Anlagen solange nur Zwischennutzungen in Betracht, wie die Planfeststellung fortbesteht. Somit gibt es auf diesem Gelände keine Investitionssicherheit für die Kreativwirtschaft.

 

Eine bis zum 31.07.2014 befristete Baugenehmigung für die Umnutzung zu Künstlerateliers wurde bis zum 31.07.2024 verlängert.

 

Heikonaut, Sewanstraße 122

Das Grundstück ist als aufgelassener Kita-Standort Teil des dortigen faktischen allgemeinen Wohngebiets. Gemäß § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 BauNVO sind kulturelle Anlagen der Kreativwirtschaft in einem solchen Wohngebiet grundsätzlich zulässig. Im Sommer 2005 erfolgte hier eine Nutzungsänderung von einer Kita zu Büronutzung/Atelier. Dazu wurde die entsprechende Baugenehmigung am 03.08.2005 erteilt. Weitere Anträge oder Vorgänge liegen derzeitig nicht vor.

Durch Vermittlung von Fördergeldern aus dem Programm Stadtumbau Ost hat das Bezirksamt das Projekt der Heikonauten unterstützt. Der Fördermitteleinsatz ist beendet.

 

Standorte in der Viktoriastadt

Die Victoriastadt wurde in den letzten 20 Jahren enorm aufgewertet und baulich weiterentwickelt. Sie ist zu einem besonders attraktiven Wohngebiet geworden.

 

Nutzungspotentiale bestehen vorwiegend in der für den Wohnungsbau eher unattraktiven Nöldnerstraße und zwar in der Nöldnerstraße 12 (Garagenhof), 13 (Brache) sowie 28 und 29 (beides unterausgenutzte Garagengrundstücke). Auf allen benannten Flächen wäre die Kreativwirtschaft als Zwischennutzung denkbar, bis sich Investoren für eine Blockrand schließende Bebauung finden.

 

Der vom Senat bestellte Atelierbeauftragte vermittelt im Gebiet Räumlichkeiten für Künstler.

 

Spreestudios GmbH + Co KG, Köpenicker Chaussee 1-4 (Zur Alten Flussbadeanstalt)

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-10 „Gewerbepark Klingenberg“ im festgesetzten Gewerbegebiet.

 

Die Gebäude und das Gelände der ehem. Lichtenberger Flussbadeanstalt unterliegen als Denkmalbereich - Köpenicker Chaussee 1-4, Städtische Flussbadeanstalt Lichtenberg mit Wohn- und Technikgebäude, Verwaltungs- und Restaurationsgebäude, Kühlwasserkanalausfluss und Schwimmbeckeneinfassung der Uferzone, 1925-28 von Rudolf Gleye – dem Denkmalschutzgesetz Berlin.

 

Bei der geplanten Nutzung durch die Spreestudios handelt es sich um Anlagen für gewerbliche Nutzungen sowie für kulturelle Zwecke, die ausnahmsweise zugelassen werden können.

 

Der Eigentümer sieht vor, das Grundstück in vier einzelne Grundstücke zu teilen und Nutzungen wie Handwerksbetriebe, Restauratoren, bildende Künstler und Kunsthandwerker, Büros und büroähnliche Betriebe zu etablieren.

Zusätzlich zu der künstlerischen Nutzung sind Einzelhandel des aperiodischen Bedarfs (weniger als 800 m2), Gastronomie, Tagungs- und Seminarräume sowie Büros und Ateliers vorgesehen.

 

Auf dem Gelände der Spreestudios wurden inzwischen 3 Baugenehmigungen für die o.g. Nutzungen erteilt. Im ersten Bauabschnitt (Umbau Bestandsgebäude + Neubau) wurden mit dem Bau am 7.4.2014 begonnen und bereits 7 Nutzungseinheiten fertiggestellt. Im zweiten Bauabschnitt (Umbau Bestandsgebäude) begannen die Bauarbeiten am 1.2.2016.

 

Für den 3. Bauabschnitt (Neubau) erfolgte am 22.01.2016 die Baugenehmigung.

 

Restriktionen für die Nutzung des Geländes bestehen bis zur Stilllegung des Heizkraftwerks (HKW) Klingenberg, da dieses als Seveso II-Betrieb eingestuft ist. Hier ist ein Achtungsabstand einzuhalten, in dem sensible Nutzungen nicht zulässig sind.

 

Ehem. Hundekuchenfabrik / Sysiphos Event GmbH, Hauptstraße 14 - 15

 

Mit Datum vom 05.12.2014 wurde eine unbefristete Baugenehmigung zur Nutzung der bestehenden Gebäude und Freiflächen als Versammlungsstätte für kulturelle Veranstaltungen und als Vergnügungsstätte erteilt.

 

Bauherr ist die Sisyphos Event GmbH, die auf dem Grundstück kulturelle, öffentliche sowie vereinsinterne Veranstaltungen organisiert. Die Veranstaltungen umfassen Lesungen, Workshops, Theater, Konzerte, Ausstellungen, Performances, Installationen, experimentelle Ton- und Videoarbeiten sowie Musikveranstaltungen aller Art.

 

Auch das Grundstück Hauptstr. 14-15 liegt innerhalb des Sicherheitsabstandes, der für die der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) unterliegenden Anlage des HKW’s Klingenberg in einem Gutachten ermittelt wurde (Seveso II).

 

Da auf dem Grundstück diverse bauliche Anlagen und Gebäude ohne die dafür erforderliche Baugenehmigung errichtet wurden, musste der Betreiber aufgefordert werden, diese nachträglich zu beantragen. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Das Verfahren läuft noch.

 

Berliner Rockhaus, Buchberger Str. 6

Zur geplanten Umnutzung des ehem. Bürogebäudes zu Probenräumen, Studios und für Musikerservice fanden 2012 Bauberatungen statt. Außerdem wurde ein Schallschutztechnischer Bericht vom Umweltamt untersucht. Die BG 2013/1009 wurde am 26.09.2013 erteilt.

 

Santec, Hauptstr. 16 - 18

Eine Baugenehmigung für eine derartige Nutzung wurde nicht erteilt.

Die Genehmigungsfähigkeit kann ohne Bauantrag nicht beurteilt werden.

 

Theater Karlshorst, Treskowallee 111

Das Theater Karlshorst liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-38 „Theater Karlshorst“. Hier soll Kerngebiet festgesetzt werden.

 

Damit wären künstlerische Nutzungen abgedeckt. Planungsrechtlich stünden einer solchen Nutzung keine Bedenken entgegen.

 

Das Theater Karlshorst unterliegt als Baudenkmal - Stolzenfelsstraße 1, ehem. „Haus der Offiziere“, 1948-49 (siehe Ensemble Stolzenfelsstraße 1); Ehrenfelsstraße 2-3 – dem Denkmalschutzgesetz Berlin.

 

Der Spielbetrieb wurde eingestellt und mit dem 30.04.2007 ist die Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen zur Berliner Feuerwehr dauerhaft außer Betrieb genommen worden.

 

Am 06.11.2008 wurde die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in eine Musikschule erteilt; die Nutzungsaufnahme derselben erfolgte zum 15.01.2010.

 

Durch die mit der Nutzungsänderung verbundenen Baumaßnahmen (Teilumbau des Gebäudes) stehen notwendige Nebenräume und ursprüngliche Rettungswege für eine Theaternutzung nicht mehr zur Verfügung.

 

Brandschutzeinrichtungen außerhalb der Musikschule, wie Sprinkleranlage, eiserner Vorhang etc. sind nicht mehr funktionstüchtig.

 

Folgende weitere Kreativstandorte wurden zwischenzeitlich beantragt, genehmigt und teilweise ausgeführt:

 

Gustav-Holzmann-Straße 4, Umbau des ehemaligen Agfa-Laborgebäudes in Atelier

Bauherr: Künstler Christian Boros

Die Baugenehmigung wurde mit Datum vom 4.11.2013 erteilt. Inzwischen ist das Gebäude teilweise bezogen.

Es wurden Ateliers mit folgenden Nutzungen untergebracht:

Malerei und Grafik, 2 Werbeagenturen Grafik/ Computerarbeit und 2 Fotografen

 

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

 

Hauptstraße 11-12, Nutzungsänderung des Verwaltungs- und des Produktionsgebäudes der ehemaligen Aceta-Werke zu Ateliergebäuden

Bauherr: Studio Tomas Saraceno

Die Baugenehmigung wurde mit Datum vom 27.11.2014 erteilt. Inzwischen ist das Verwaltungsgebäude teilweise durch das Studio Tomas Saraceno in Nutzung.

Ziel ist es, Flächen und auch Teilflächen an andere Kunstschaffende zu vermieten.

Die o.g. Gebäude stehen unter Denkmalschutz.

 

Restriktionen für die Nutzung der Gelände bestehen bis zur Stilllegung des Heizkraftwerks (HKW) Klingenberg, da dieses als Seveso II-Betrieb eingestuft ist. Hier ist ein Achtungsabstand einzuhalten, in dem sensible Nutzungen nicht zulässig sind.

 

 

Zur Alten Flussbadeanstalt 4, Nutzungsänderung eines ehemaligen Fabrikations- und Bürogebäudes für Ateliers im kreativen Bereich für Künstler aus dem bildenden und darstellenden Bereich.

 

Der Bauantrag ist mit Datum vom 2.2.2016 eingegangen und befindet sich zurzeit in Bearbeitung.

 

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

 

Restriktionen für die Nutzung des Geländes bestehen bis zur Stilllegung des Heizkraftwerks (HKW) Klingenberg, da dieses als Seveso II-Betrieb eingestuft ist. Hier ist ein Achtungsabstand einzuhalten, in dem sensible Nutzungen nicht zulässig sind.

 

 
 

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