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Rathaus und Bürgermeister

Rathaus Spandau um 1913
Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zu folgenden Themen:

Rathaus Spandau

Im Jahr 1908 war die städtische Verwaltung des eigenständigen Stadtkreises Spandau auf acht verschiedene Gebäude verteilt, weil das damalige Rathausgebäude am Markt nicht groß genug war. Daher beschlossen Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung im Oktober 1908, ein neues Rathaus zu bauen.

Als neuer Standort wurde das Gelände der früheren Bastion I gewählt und im selben Jahr vom Architekten-Verein Berlin ein Wettbewerb für einen Rathausneubau ausgeschrieben. Von den 29 eingesandten Entwürfen, wurden fünf mit einem Preis ausgezeichnet.

Magistrat und Stadtverordnetenversammlung entschieden sich für den Entwurf der Architekten Heinrich Reinhardt und Georg Süßenguth, der den 2. Preis erhalten hatte. Die beiden Architekten aus Charlottenburg verfügten bereits über umfangreiche Erfahrungen mit repräsentativen Großbauten, denn sie hatten neben anderen Gebäuden auch die Rathäuser in Steglitz und Charlottenburg entworfen.

Für den Bau des Rathauses wurden 3,4 Millionen Mark bewilligt. Letztlich reichte der Betrag nicht aus, die Baukosten wurden von Oberbürgermeister Friedrich Koeltze auf 6 Millionen Mark beziffert.

Der erste Spatenstich zum Ausheben der Baugrube wurde im September 1910 getan, Anfang April 1911 folgte die Grundsteinlegung und im September 1913 wurde der Neubau fertiggestellt. Die Bauarbeiten waren trotz schlechten Baugrundes, der insbesondere bei der Fundamentierung des Rathausturms Schwierigkeiten verursachte, zügig vorangegangen.

Am 15.September 1913 wurde das neue Rathaus in feierlichem Rahmen eingeweiht.

Im Neubau waren Räume für die städtischen Körperschaften, sämtliche Kassen und fast alle Dienststellen geschaffen worden. Die städtische Polizei bezog die Räumlichkeiten im Rathausnebengebäude.

Schon zur Zeit des Rathausbaus machten sich die Zeitgenossen Gedanken darüber, welchem Baustil das neue Amtsgebäude zuzuordnen wäre. Sie kamen zu keinem übereinstimmenden Ergebnis und begnügten sich in der Regel mit der Feststellung, dass die Architekten dem Wunsche des Bauherrn folgend einfachen Linien und Formen den Vorzug gegeben sowie modern und zweckmäßig gebaut hätten.

Am 15. September 1988 fand aus Anlass des 75-jährigen Rathausjubiläums die Wiedereröffnung des Haupteinganges und des Foyerbereiches bis hin zu den Hauptfluren des 1. Obergeschosses statt, die infolge von aufwendigen Bau- und Restaurierungsarbeiten zum Teil für mehrere Monate für den Besucherverkehr gesperrt waren. Gehbehinderte Menschen hatten von nun an die Möglichkeit über einen neu eingebauten Personenaufzug von Haupteingang aus die Dienststellen im Rathaus zu erreichen, die sich an diesem Tag in einer Aktion “Gläsernes Rathaus” den Besuchern darstellten. Drei Millionen DM verursachten die Bauarbeiten im Eingangsbereich, von denen der Bezirk 1,2 Mio DM und der Senat 1,8 Mio DM zur Verfügung stellten.

Spandauer Bürgermeister/in

Der/Die Bezirksbürgermeister/in wird ebenso wie die fünf weiteren Bezirksamtsmitglieder für die Dauer einer Wahlperiode von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Er/sie leitet einen der sechs Geschäftsbereiche der Bezirksverwaltung. Im Bezirksamt führt er/sie den Vorsitz und leitet die Sitzungen. Bei Stimmengleichheit gibt seine/ihre Stimme den Ausschlag.

Im Rat der Bürgermeister, einer einmal monatlich stattfindenden Besprechung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin mit allen Bezirksbürgermeistern, vertritt der/die Bezirksbürgermeister/in das Bezirksamt. Hier haben die Berliner Bezirke die verfassungsrechtlich vorgesehene Möglichkeit, zu den grundsätzlichen Fragen der Verwaltung und Gesetzgebung Stellung zu nehmen.

Amskette

Amtskette

Amtskette

Wenn der/die Bezirksbürgermeister/in den Bezirk Spandau bei offiziellen Anlässen repräsentiert, trägt er eine aus dem Jahr 1845 stammende Amtskette.

Sie besteht aus 56 ovalen Ringen, die durch je zwei Ösen an der Längsseite miteinander verbunden sind. Vorne sind die Ringe durch eine goldene runde Platte verbunden, auf der oben eine weißemaillierte fünftürmige Mauerkrone ruht. Die Platte trägt innerhalb eines Schriftringes mit der Innschrift “Magistrat zu Berlin” den schwarzemaillierten Berliner Bären (mit dem seinerzeit amtlichen goldenen Halsband). An der Platte hängt mittels einer Königskrone die eigentliche Medaille von 65 mm Durchmesser. Sie zeigt auf der Vorderseite den gut modellierten Kopf des Königs Friedrich Wilhelm III, rechts mit der Umschrift “Friedrich Wilhelm III Gründer der Städteordnung”. Auf der Rückseite steht das große Berliner Stadtwappen von 1709 in einer zeitgenössischen Umgestaltung.

Nicht nur der Bezirk Spandau, sondern auch weitere Berliner Bezirke besitzen eine solche Amtskette, die aus der alten Stadtgemeinde Berlin stammt. Bereits Anfang des 19. Jahrhunderts sah eine Städteordnung ein solches Amtszeichen als Symbol der freiheitlichen Selbstverwaltung vor.