Grundlagen des Katastrophenschutzes in Berlin

Bücher

Rechtliche Grundlagen

Der Katastrophenschutz im Land Berlin ist im Gesetz über den Katastrophenschutz im Land Berlin (Katastrophenschutzgesetz – KatSG) geregelt.

Wichtige Begriffe

Nachfolgend werden einige grundlegende Begriffe erläutert, die im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz häufig verwendet werden.

Katastrophen

Im Katastrophenschutz wird zwischen Katastrophen und Großschadenslagen unterschieden. Beide betreffen Ereignisse, die in besonderem Ausmaß Menschen, Umwelt oder wichtige Versorgungsbereiche beeinträchtigen können und deren Bewältigung eine koordinierte Zusammenarbeit mehrerer Stellen erfordert.

Im Katastrophenschutzgesetz werden Katastrophen wie folgt definiert:
Katastrophen sind Ereignisse, die das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung einer Vielzahl von Menschen oder Tieren, die Umwelt oder sonstige bedeutsame Rechtsgüter in so außergewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass deren Bewältigung nur unter Beteiligung der Katastrophenschutzbehörden und der Mitwirkenden im Katastrophenschutz angemessen geleistet werden kann und deren Zusammenwirken ressortübergreifend koordiniert werden muss.

Hinweis: Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung löst Katastrophenalarm für das Land Berlin aus, wenn eine Katastrophe vorliegt und hebt diesen wieder auf, wenn ein Grund für dessen Aufrechterhaltung nicht mehr besteht.

Großschadenslagen

Großschadenslagen sind schwerwiegende Ereignisse, bei denen eine Entwicklung zu einer Katastrophe möglich ist und daher ebenfalls eine übergreifende Koordinierung notwendig sein kann.

Im Katastrophenschutzgesetz werden Großschadenslagen wie folgt definiert: Großschadenslagen sind Ereignisse mit einer großen Anzahl von verletzten, erkrankten oder betroffenen Menschen oder Tieren oder erheblichen Sach- oder Umweltschäden, auf Grund deren besonderer Auswirkungen die Entwicklung zu einer Katastrophe nicht ausgeschlossen ist und für deren Bewältigung das Zusammenwirken der betroffenen Katastrophenschutzbehörden und der Mitwirkenden im Katastrophenschutz ressortübergreifend koordiniert werden muss.

Hinweis: Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung stellt Eintritt und Ende einer Großschadenslage für das Land Berlin fest.

Katastrophenschutzbehörden

Katastrophenschutzbehörden sind öffentliche Stellen des Landes Berlin, die gesetzlich mit Aufgaben im Katastrophenschutz betraut sind. Dazu gehören die Senatskanzlei und die übrigen Senatsverwaltungen, die ihnen nachgeordneten Behörden, soweit diese Ordnungsaufgaben wahrnehmen, sowie die Bezirksämter.

Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz wird im Katastrophenschutzgesetz als der Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren und Schäden, die von Katastrophen und Großschadenslagen ausgehen, definiert. Er ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr und umfasst sowohl Maßnahmen der Katastrophenvorsorge als auch Maßnahmen der Katastrophenabwehr. Er ergänzt die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung um Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse geboten sind.

Nützliche Links

Bezirksamt Spandau von Berlin

Bevölkerungsschutz Spandau

Wichtiger Hinweis zur Bevölkerungsschutzhotline

Bitte beachten Sie, dass die Bevölkerungsschutz-Hotline ((030) 90279-1234) außerhalb konkreter Gefahrenlagen ausschließlich der Bereitstellung allgemeiner Informationen zum Thema Vorsorge und Selbsthilfe dient. Eine Erreichbarkeit wird im Regelfall von montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr sichergestellt. Wir bitten um Verständnis, dass eine Beratung außerhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen nicht erfolgen kann.

Im Falle von Katastrophen, Großschadenslagen oder sonstigen Gefahrenlagen können die Erreichbarkeit und der Zweck der Hotline anlassbezogen erweitert werden. Entsprechende Informationen werden im Bedarfsfall über die offiziellen Kommunikationskanäle des Bezirksamtes Spandau veröffentlicht.