Der Katastrophenschutz im Land Berlin ist im Gesetz über den Katastrophenschutz im Land Berlin (Katastrophenschutzgesetz – KatSG) geregelt.
Grundlagen des Katastrophenschutzes in Berlin
Bild: BA Spandau
Inhaltsverzeichnis
Bezirksamt Spandau von Berlin
Bevölkerungsschutz Spandau
Wichtiger Hinweis zur Bevölkerungsschutzhotline
Bitte beachten Sie, dass die Bevölkerungsschutz-Hotline ((030) 90279-1234) außerhalb konkreter Gefahrenlagen ausschließlich der Bereitstellung allgemeiner Informationen zum Thema Vorsorge und Selbsthilfe dient. Eine Erreichbarkeit wird im Regelfall von montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr sichergestellt. Wir bitten um Verständnis, dass eine Beratung außerhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen nicht erfolgen kann.
Im Falle von Katastrophen, Großschadenslagen oder sonstigen Gefahrenlagen können die Erreichbarkeit und der Zweck der Hotline anlassbezogen erweitert werden. Entsprechende Informationen werden im Bedarfsfall über die offiziellen Kommunikationskanäle des Bezirksamtes Spandau veröffentlicht.