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Bürgerhaushalt für Spandau - Haushalts-ABC

Ansatz
Als (Titel-) Ansatz bezeichnet man den Betrag, der in einem Jahr für eine bestimmte Aufgabe ausgegeben werden darf bzw. in dessen Höhe Einnahmen mit einem bestimmten Entstehungsgrund erwartet werden.

Bewirtschaftungsausgaben
Hierin sind unter anderem die Ausgaben für Strom, Gas, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Steuern, Versicherungen und die Gebäudereinigung enthalten.

Bezirkshaushaltsplan
Der Bezirkshaushaltsplan enthält alle Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, die der Bezirk für einen Planungszeitraum (z.B. 2014/2015) erwartet. Die Einnahmen werden nach ihrem Entstehungsgrund, die Ausgaben nach ihrem Verwendungszweck veranschlagt.

Eckwerte
Mit dem Beschluss von Eckwerten verteilt das Bezirksamt die dem Bezirk zugewiesenen Gelder („Globalsumme“) auf die verschiedenen Ressorts (Abteilungen), wobei aber Vorgaben des Landes Berlin berücksichtig werden müssen.

Einzelplan
Ein Einzelplan steht für alle Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen eines Verwaltungszweiges. Er wird durch eine zweistellige Kennziffer dargestellt. In der Bezirksverwaltung gibt es folgende Einzelpläne (neue Struktur ab der Planaufstellung 2014/15):
31 Bezirksverordnetenversammlung
33 Bezirksamt und Serviceeinheiten
34 Ordnungsamt
35 Amt für Bürgerdienste
36 Amt für Weiterbildung und Kultur
37 Schul- und Sportamt
38 Tiefbau- und Landschaftsplanungamt
39 Amt für Soziales
40 Jugendamt
41 Gesundheitsamt
42 Stadtentwicklungsamt
43 Umwelt- und Naturschutzamt
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten

Erstattungen und Zuwendungen durch Dritte
Hierbei handelt es sich sowohl um Erstattungen (von anderen Behörden oder von privater Seite), als auch um Spenden, Erbschaften oder Stiftungsmittel.
Beispiel für Erstattungen von anderen Behörden, also von öffentlicher Seite, sind z.B. Kostenanteile/-ersatz für gewährte Sozialleistungen oder der Ersatz von Sozialleistungen durch Sozialversicherungsträger. Beispiel für Erstattungen von privater Seite sind z.B. Erstattung von Betriebskosten für die vom Bezirk vermieteten Gebäude oder Ersatz der Sozialhilfe von Hilfeempfängern und Erben.

Gebühren und Beiträge
Es handelt sich hierbei um Einnahmen, die für konkrete Leistungen einer Behörde – etwa bei der Ausstellung eines Personalausweises, einer Genehmigung oder sonstigen Dienstleistung aufgrund der jeweiligen Gebührenordnung – erhoben werden.

Globalsumme
Siehe unter „Zuweisungen aus dem Landeshaushalt“.

Investitionsausgaben
Alle Ausgaben, die den materiellen Besitz des Bezirks erhöhen. Hierzu zählen Baumaßnahmen und Beschaffungen ab einem Wert von 5.000 EUR.

Kapitel
Die Kapitel (vierstellige Kennziffer) untergliedern die Einzelpläne und stehen jeweils für Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen einer Organisationseinheit. Beispiele: 3610 für Volkshochschule oder 3820 für Friedhöfe.

Konsumtive Sachausgaben
Hierzu gehören Transferzahlungen und Ausgaben für den Betrieb der Verwaltung (z.B. Lernmittel an Schulen und Grundflächenunterhaltung).

Personalausgaben
Entgelte und Bezüge der Beschäftigten des Bezirks einschließlich aller Personalnebenkosten und Fürsorgeleistungen sowie Honorare für freie Mitarbeiter/innen.

Titel
Ein Titel (fünfstellige Kennziffer) steht jeweils für den konkreten Entstehungsgrund einer Einnahme bzw. den konkreten Verwendungszweck einer Ausgabe. Die Kennziffern der Einnahmetitel beginnen mit 0 – 3, die der Ausgabetitel mit 4 – 9. Fällt die jeweilige Einnahme bzw. Ausgabe in mehreren Organisationseinheiten an, erscheint der Titel mit der gleichen Kennziffer auch in den verschiedenen Kapiteln.

Transferausgaben (Transferzahlungen)
Hierunter fallen diverse staatliche Beihilfen, die der Bezirk an die Bürgerinnen und Bürger auszahlt (z.B. Sozialhilfe, Wohngeld, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Erziehung).

Verpflichtungsermächtigungen
Der Bezirk kann Verträge, die erst in künftigen Jahren zu Ausgaben führen, grundsätzlich nur abschließen, wenn der Haushaltsplan ihn dazu ermächtigt. Diese sogenannte Verpflichtungsermächtigung wird als Betrag bei dem entsprechenden Titel aufgeführt.

Zuweisungen aus dem Landeshaushalt (Globalsumme)
Jedem Bezirk wird zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes vom Senat eine Globalsumme zugewiesen. Die Zuweisung der Globalsumme kann mit Auflagen und Leitlinien für die Veranschlagung im Haushaltsplan versehen werden, insbesondere zur Durchsetzung übergeordneter Zielvorstellungen von Abgeordnetenhaus und Senat. Grundsätzlich sind die zugewiesenen Mittel jedoch nicht zweckgebunden und können nach der Schwerpunktsetzung des Bezirks verteilt werden.