Drucksache - 1291/XX
Schlussbericht
Das Bezirksamt hat in den Bereichen, die für das Anliegen in erster Linie in Frage kommen, die zuständigen Ämter (Schulamt und Jugendamt) gebeten, die Möglichkeit zum Aufstellen von Kreativwänden zu prüfen. Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass für Grundstücke im Fachvermögen des Schulamtes keine Möglichkeit besteht, derartige Wände aufzustellen. Für den Bereich des Jugendamtes werden, vorbehaltlich einer entsprechenden Finanzierung, auf dem Hintergrund positiver Erfahrungen mit entsprechend gestellten Wänden auf dem Grundstück der Jugendfreizeiteinrichtung Geschwister-Scholl-Haus, Möglichkeiten zur Umsetzung des Anliegens bei Vorliegen der unten genannten Voraussetzungen gesehen. Voraussetzung ist,
Eine Einbeziehung derartiger Wände in ein projektorientiertes Angebot einer Jugendfreizeiteinrichtung, wie in der Jugendfreizeiteinrichtung Geschwister-Scholl-Haus erfolgreich umgesetzt, muss im Vorfeld, wie ausgeführt, mit den Adressat*innen und Teams diskutiert und einvernehmlich beschlossen werden, bevor es zu einer Aufstellung kommt. Eine generelle Zusage vorab kann nicht gegeben werden.
Berlin-Spandau, den 5.12.2019
Helmut Kleebank Stephan Machulik Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Einstimmig
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