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Betreff: |
Inbetriebnahme von Dokumentenprüfgeräten nicht gewollt? |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | AfD | AfD |
Verfasser: | Werner | |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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- Im Ausschuss BüO im März 2017 wurde seitens des Bezirksamtes (BA) die Einführung des Prüfgerätes zu Ende des Jahres angekündigt. Bis heute liegt noch keine Zustimmung seitens der Hauptschwerbehindertenvertretung, des Hauptpersonalrates und des Datenschutzbeauftragten vor. Wo ist geregelt, dass diese Stellen hierzu angefragt werden müssen bzw. welche Stelle hat hierzu informiert und wann?
- Was war die letzte Aktion mit den zuständigen Stellen, um diese Zustimmung einzuholen?
- Wann liegt das Sicherheitskonzept gem. SennInnSport vor?
- Wenn auf die Frage nach erfahrenen gefälschten Personaldokumenten in den letzten 24 Monaten dem BA keine Erkenntnisse vorliegen, da diese Daten nicht erhoben werden, bedeutet das, dass das BA im Verdachtsfall die Personen laufen lässt und keine Meldung erfolgt?
- Wenn dem BA nun Einzelfälle durch die Polizei gemeldet werden, wie geht das BA damit um?
- Welche konsequenten Maßnahmen erfolgen daraus?
- Ist dem BA bewusst, dass in jüngsten Jahren eine Fülle von Sozialbetrug festgestellt wurde, die durch konsequente Prüfung auf fälschungssichere Unterlagen vermieden hätten werden können?
- Ist dem BA die Höhe des gesellschaftlichen Schadens bewusst?
- Wie schätzt das BA den Aufwand der Einführung der Prüfgeräte im Verhältnis zur Schadensvermeidung in Spandau ein?
- Welche Bemühungen unternimmt das BA überhaupt, diesen Schaden durch Dokumentenmissbrauch in Spandau unterbinden?
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