Drucksache - 0890/XX
Die vom Bezirksamt vorgeschlagenen, in der Anlage zu dieser Vorlage aufgelisteten Mitbürgerinnen und Mitbürger sind hiermit für einen Nachwahlzeitraum vom 15.05.2017 bis zum 15.05.2021 zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Spandauer Sozialkommissionen gewählt. Begründung:
Gemäß Nr. 11 Abs. 1 der Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 03.08.2016 werden die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes auf Vorschlag des Bezirksamtes für die Dauer von 4 Jahren von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt.
Die Wahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die laufende Wahlperiode erfolgte durch die Bezirksverordnetenversammlung Spandau in deren Sitzung am 31.05.2017 (Drucksachen-Nr.: 0232/XX).
Jede vorgeschlagene ehrenamtliche Mitarbeiterin und jeder vorgeschlagene ehrenamtlicher Mitarbeiter hat die Bereitschaft zur Wahl erklärt. Alle wurden vor Tätigkeitsbeginn schriftlich zur Verschwiegenheit und zur datenschutzrechtlichen Geheimhaltung verpflichtet. Zudem wurde für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Führungszeugnis eingeholt.
Die Verteilung auf die einzelnen Sozialkommissionen erfolgt entsprechend dem jeweiligen Personalbedarf und hat sich langjährig bewährt. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach ihren Wünschen und Befähigungen eingesetzt.
Berlin-Spandau, den 08.06.2018
KleebankHanke BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat |
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