Drucksache - 1245/XIX
Die Errichtung von Lichtzeichenanlagen sowohl im Bereich Heerstraße/Döberitzer Weg als auch im Knoten Nennhauser Damm/Am Zeppelinpark ist Bestandteil der Planungen zur Verlängerung der Straße Am Zeppelinpark über den Nennhauser Damm hinaus bis zur Heerstraße.
Die Maßnahmen sind bereits straßenverkehrsbehördlich angeordnet.
Voraussetzung für den Straßenbau einschließlich der Errichtung der genannten Lichtzeichenanlagen ist die Festsetzung des Bebauungsplans (dieser befindet sich derzeit in der Auslegung) sowie im Anschluss daran die Zusage der Förderung aus GRW-Mitteln.
Berlin-Spandau, den 01.04.2015 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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