Drucksache - 1012/XIX
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Die Straßen und Wege in der Landstadt sind als Ergebnis eines vom Erschließungsträger durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs nach den zum damaligen Zeitpunkt geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und technischen Vorschriften entworfen und angelegt worden.
Es trifft zweifellos zu, dass der öffentliche Straßenraum unter einzelnen Aspekten, so beispielsweise auch angesichts der seither gewandelten gesellschaftlichen Betrachtungsweise im Hinblick auf die Barrierefreiheit, heute anders gestaltet werden würde.
Es besteht jedoch für keine der beteiligten Stellen, sei es der frühere Eigentümer, Erschließungsträger oder heute der Träger der Straßenbaulast, eine Verpflichtung, nachträglich eine völlige Barrierefreiheit herzustellen.
Zudem bestehen im Bezirksamt sowohl zum jetzigen Zeitpunkt als auch auf absehbare Zeit keine personellen und fachlichen Kapazitäten zu einer Bestandsaufnahme möglicher Barrieren sowie für sich anschließende die Bauvorbereitung und Baudurchführung, zumal hier auch eine Finanzierung angesichts der Haushaltslage nicht als gesichert angesehen werden muss.
Berlin-Spandau, den 18.05.2015 Das Bezirksamt
Kleebank Bezirksbürgermeister 2
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