Drucksache - 0982/XIX
Das Bezirksamt hat den Antrag geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.
Im Bereich der Radelandstraße Ecke Stadtrandstraße gibt es nach übereinstimmender Auffassung der Straßenverkehrsbehörde, des Straßen- und Grünflächenamtes sowie des zuständigen Polizeiabschnitts 23 keine regelungsbedürftige Parkplatzsituation.
Eine Häufung von Fällen der Verkehrsbehinderung durch ordnungswidrig abgestellt Kraftfahrzeuge vor dortigen Grundstückszufahrten konnte durch die zuständigen Dienststellen nicht festgestellt werden. In eventuellen Einzelfällen von Verkehrsbehinderungen sind geeignete ordnungsrechtliche Maßnahmen durch den Außendienst des Ordnungsamtes bzw. die Polizei durchzuführen. Diese Situationen bedürfen keines regelnden Eingriffs durch die Straßenverkehrsbehörde.
Verkehrszeichen und - Einrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. (Zitat § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO) Diese Voraussetzung wird hier eindeutig nicht erfüllt, somit gibt es keine Rechtsgrundlage für ein Eingreifen der Straßenverkehrsbehörde.
Berlin-Spandau, den 25. Juli 2016
Das Bezirksamt
Kleebank Machulik Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0