Drucksache - 0255/XIX  

 
 
Betreff: Erweitertes Führungszeugnis bei Kontakt mit Minderjährigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.01.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antr. CDU v. 01.06.2012
Änd.Antr. SPD v. 13.06.2012
Vorl. z.K. v. 28.11.2012

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei einer Einstellung von Kranken-, Pflege- und Betreuungspersonal (einschl

Im Bereich des Schul- und Sportamtes haben folgende Beschäftigte des Bezirksamtes Kontakt zu Kindern: Schulhausmeister, Schulsekretärinnen, Platzwarte und Gartenarbeiter.

Auf Betreiben der zuständigen Büroleitung haben alle o.g. Beschäftigten mit Ausnahme der Gartenarbeiter im Frühjahr 2012 ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Die Kosten wurden vom Bezirksamt getragen. Für die Gartenarbeiter ist dies ebenfalls veranlasst worden.

Die von einem Beschäftigungsträger eingesetzten Kräfte in der Jugendverkehrschule müssen dem Beschäftigungsträger ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Im Bereich der Jugendhilfe ist die Forderung aus dem Beschluss bereits gesetzlich geregelt. Nach  § 72a SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sicherstellen, dass keine Personen, die nach entsprechenden Vorschriften des Strafgesetzbuches verurteilt sind, beschäftigt werden.

Dieses wird auch so umgesetzt, unabhängig vom Status der Person und davon ob es sich um Beschäftigte des Bezirksamtes oder von Trägern handelt. Das Zeugnis muss alle 5 Jahre erneuert werden. Die Kosten bei Beschäftigten des Bezirksamtes und bei ehrenamtlich Tätigen werden vom Bezirk übernommen. Honorarkräfte hingegen müssen die Kosten für ein erweitertes Führungs-zeugnis selbst tragen.

 

 

Berlin-Spandau, den 28. November 2012

 

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                                            Hanke

Bezirksbürgermeister                                                                                                                              Bezirksstadtrat


 

Begründung:

 

 
 

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