Drucksache - 0255/XIX
Im Bereich des Schul- und Sportamtes haben folgende Beschäftigte des Bezirksamtes Kontakt zu Kindern: Schulhausmeister, Schulsekretärinnen, Platzwarte und Gartenarbeiter. Auf Betreiben der zuständigen Büroleitung haben alle o.g. Beschäftigten mit Ausnahme der Gartenarbeiter im Frühjahr 2012 ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Die Kosten wurden vom Bezirksamt getragen. Für die Gartenarbeiter ist dies ebenfalls veranlasst worden. Die von einem Beschäftigungsträger eingesetzten Kräfte in der Jugendverkehrschule müssen dem Beschäftigungsträger ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Im Bereich der Jugendhilfe ist die Forderung aus dem Beschluss bereits gesetzlich geregelt. Nach § 72a SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sicherstellen, dass keine Personen, die nach entsprechenden Vorschriften des Strafgesetzbuches verurteilt sind, beschäftigt werden. Dieses wird auch so umgesetzt, unabhängig vom Status der Person und davon ob es sich um Beschäftigte des Bezirksamtes oder von Trägern handelt. Das Zeugnis muss alle 5 Jahre erneuert werden. Die Kosten bei Beschäftigten des Bezirksamtes und bei ehrenamtlich Tätigen werden vom Bezirk übernommen. Honorarkräfte hingegen müssen die Kosten für ein erweitertes Führungs-zeugnis selbst tragen.
Berlin-Spandau, den 28. November 2012
Das Bezirksamt
Kleebank Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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