Drucksache - 2728/XVIII
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2011
im Kapitel 4042 Jugendamt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach dem SGB VIII und Inobhutnahmen 1. bei Titel 67153 T Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII innerhalb Berlins
bis zur Höhe von 768.000,- EUR
2. bei Titel 67213 T Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII außerhalb Berlins
bis zur Höhe von 1.632.000,- EUR
3. bei Titel 67214 T Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII außerhalb Berlins
bis zur Höhe von 5.000.000,- EUR
werden genehmigt. einstimmig |
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