Drucksache - 2569/XVIII
Das Bezirksamt ist auftragsgemäß an die zuständige zentrale Straßenverkehrsbehörde, die Verkehrslenkung Berlin -VLB- herangetreten mit dem Ersuchen, die Anordnung des Grünpfeils (Z 720 StVO) an solchen Lichtzeichenanlagen, die zwar mit Bodenindikatoren ausgestattet sind, jedoch nicht über akustische oder taktile Signale für Sehbehinderte verfügen, zu überprüfen.
Die Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin liegt dem Bezirksamt bereits vor, darin verweist sie auf die Abgeordnetenhaus-Drucksache 15/1791, Mitteilung des Senats -zur Kenntnisnahme- vom 06.06.2003. Sowohl das Anschreiben der VLB als auch die genannte Drucksache sind als Anlage beigefügt.
Berlin-Spandau, den 11.05.2011 Das Bezirksamt
Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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