Drucksache - 1428/XVIII  

 
 
Betreff: 100% Ökostrom ist machbar!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALCDU
Verfasser:M e i ß n e r, A. 
Drucksache-Art:AntragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
21.01.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Ablauf der Wahlperiode     

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 12.01.2009
Änd.Antrag CDU v. 21.01.2009
Abschluss-Version gem. Beschluss v. 13.07.2016 zur Drks.Nr. 1899/XIX

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Ausschreibung des Strombezugs für

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Ausschreibung des Strombezugs für das Land Berlin ab dem Bezugsjahr 2010 einen Ökostrom-Anteil von 100% vorsieht. Hieraus darf sich kein finanzieller Nachteil für den Bezirk Spandau ergeben.

Begründung:

Begründung:

Die Stromproduktion aus fossilen Energieträgern erzeugt zu viel klimaschädliches Kohlendioxid. Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, ist es notwendig, umzusteuern. Strom aus erneuerbaren Energiequellen (z. B. Wind, Wasser oder Biomasse) hilft, die CO2-Produktion zu vermindern und somit das Klima zu schützen.

Öffentliche Auftraggeber können Vorbilder im Klimaschutz sein, indem sie Ökostrom beziehen. So beziehen beispielsweise das Umweltministerium mit seinen Behörden und das Umweltbundesamt bereits zu 100 % Ökostrom. Die Kosten der reinen Stromlieferung liegen dabei inzwischen nur noch geringfügig über denen konventionell erzeugten Stroms (2,2 %).

Da Strom in einem transparenten Vergabeverfahren auf dem europäischen Markt beschafft werden muss, sind bei der Ausschreibung zur Beschaffung von Ökostrom einige Feinheiten zu beachten. Diese erläutert die bereits im Oktober 2006 veröffentlichte Broschüre "Beschaffung von Ökostrom - Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren" herausgegeben von Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA).

 
 

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