Drucksache - 1803/XX  

 
 
Betreff: Rundablage für Ordnungswidrigkeiten?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU 
Verfasser:Meißner, A. 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.06.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet     

Sachverhalt

  1. Treffen Meldungen auch für den Bezirk Spandau zu, dass von der Polizei als Ordnungswidrigkeit aufgenommene Verstöße gegen die Verordnung zur Verhinderung und Eindämmung der Coronapandemie nicht durch die Ordnungsämter weiterverfolgt wurden / werden?
     
  2. Wenn ja, um wie viele Anzeigen handelt es sich bisher?
    1. Welches sind die Gründe für die Nichtweiterverfolgung?
    2. Hält das Bezirksamt dieses Vorgehen für richtig und angemessen gegenüber denjenigen, die sich an die bestehenden Regeln halten?
    3. Untergräbt das Bezirksamt damit die Glaubwürdigkeit der vom Senat getroffenen Maßnahmen?
    4. Untergräbt das Bezirksamt damit die Motivation der Ordnungskräfte?
       
  3. Wenn nein, besteht die Gefahr der Nichtverfolgung von o. g. Ordnungswidrigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt?

 

 
 

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