Drucksache - 1696/XX
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei künftigen Nutzungsänderungen von landeseigenen Liegenschaften das Planungs- und Baurecht so anzuwenden ist, dass die Interessen von bisherigen Nutzern der Liegenschaft z. B. mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der neuen Nutzung der Liegenschaft weit möglichst mitberücksichtigt werden. Ist dies tatsächlich nicht möglich, so sind den betroffenen Nutzern zumutbare andere landeseigene Liegenschaften anzubieten.
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Bezirksamt Spandau
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