Drucksache - 1673/XX
dass sich ab dem Jahr 2021 alle Spandauer Bürgerinnen und Bürger – unabhängig vom Alter – an der „Generationen – BVV“ mit Anträgen und Anfragen beteiligen können.
Begründung Bisher wird lediglich Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und Senioren ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, durch die sogenannte „Generationen-BVV“, einmal jährlich eine Beteiligung am kommunalen Entscheidungen ermöglicht. Die Möglichkeiten über die monatliche Einwohneranfrage wird nur wenig in Anspruch genommen und eine kommunale Interessenvertretung über den „Einwohnerantrag“ ist beschwerlich. Wir halten es für gerechter und zeitgemäßer, wenn sich alle Spandauer Einwohnerinnen und Einwohner in einer einfachen Form über eine „Einwohner-BVV“ an den kommunalen Entscheidungen einbringen können.
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