Drucksache - 1616/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau beruft für den Geschäftsbereich Jugend gem. § 35(7) Nr. 4 AG KJHG in Verbindung mit § 35(8) und § 35(9) AG KJHG, eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person
Frau Bärbl Kellner-Merkert
als stellvertrendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss (Vertretung für den Geschäftsbereich Jugend).
Begründung Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordneten- versammlung für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes. Er wird für die jeweilige Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Die beratenden Mitglieder und die stellvertretenden beratenden Mitglieder nach § 35(7) Nr. 4 AG KJHG werden von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.
Rechtsgrundlagen Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) und Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0