Auszug - Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der GAL vom 11.03.2013 betr.: Umsetzung der Schulpflicht für Kinder und Jugendliche, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen insbesondere: - aktueller Stand zur ganztätigen Betreuung im Grundschul- und Sekundarbereich - aktueller Stand zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, an Spandauer Sekundarschulen - Stand zusätzlicher Stundenzuweisungen (Soll/Ist) - beantragt durch Fraktion der GAL mit Schreiben vom 27.03.2013 (E-Mail)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 5
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: beantwortet
Datum: Di, 14.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 17:50 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0633/XIX Umsetzung der Schulpflicht für Kinder und Jugendliche, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Sonnenberg-Westeson begründet den Besprechungsbedarf und fragt nach der aktuellen Situation bezüglich der Beschulung, insbesondere der ganztätige Betreuung, und dem Bedarf der Schulen, um dem Auftrag, Kinder von Flüchtlingen zu beschulen, angemessen nachzukommen.

 

In Beantwortung der Fragen teilt Frau Füllgraf mit, gegenwärtig gibt es an fünf Oberschulen Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse und vier Schulen im Grundschulbereich (federführend die 11. Grundschule), die sich der Beschulung dieser Schüler widmen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen nicht so lange wie möglich, sondern nur so lange wie nötig in diesen Lerngruppen verweilen. Je nach Entwicklung der Sprachkompetenz werden sie nach der für sie notwendigen Zeit in die Regelklassen übernommen. Aufgrund dessen ist die Aufnahmekapazität der Lerngruppen schwankend.

Hinsichtlich der Bedarfe können keine detaillierten Angaben vorgenommen werden. Im personellen Bereich ist man in der Lage, bedarfsgerecht nachzusteuern.

 

BzStR Hanke erläutert ergänzend, im Oberschulbereich gibt es kein Versorgungsproblem, jedoch im Grundschulbereich. Dies begründet sich darin, dass die Versorgung im Einzugsgebiet erfolgen sollte, um den Kindern einen kurzen Schulweg zu ermöglichen.
Seit Neuestem besteht in der Staakener Straße die dritte Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende, da sich die Zahl der Asylbewerber/-innen auf rd. 1.000 erhöht hat. Die Kapazitäten der jetzt drei Standorte sind bereits überschritten.

 

Im Rahmen der weiteren Diskussion, an der sich die Bezv. Müller, Heck, Samhat, Domer und Frau Bindel beteiligen, werden die Detailfragen durch BzStR Hanke und Frau Füllgraf beantwortet.


 
 

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