Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Bauen und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 18.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:07 - 18:30 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Röding teilt u

 

BzStR Röding teilt u. a. mit:

 

a)      Der Weinmeisterhornweg im Bereich zwischen Gatower Straße und Wilhelmstraße war in der Investitionsplanung enthalten und ist jetzt gestrichen worden. Die Planung ist komplett fertig, aber das Geld für die Durchführung fehlt. Aufgrund des schlechten Straßenzustandes und der Schulwegsituation mit schmalem Gehweg beabsichtigt das Bezirksamt, wenigstens ein Fahrverbot für Lkw einzurichten. Derzeit läuft für dieses Verfahren die Anhörung und es soll noch in diesem Jahr durchgesetzt werden.

 

b)      Das Bezirksamt bittet, das Thema Verkehrs-Unfallstatistik auf die nächste Tagesordnung aufzunehmen. Es gibt eine Verkehrsunfallstatistik für Spandau, die derzeit ausgewertet und dem Ausschuss dann vorgestellt werden soll.

 

Herr Spiza teilt u. a. mit:
 

c)      Es gibt Schwierigkeiten mit einem Plattenbelag im Bereich der Westerwaldstraße. In der Westerwaldstraße, die sich im Wasserschutzgebiet befindet, wurde aus gestalterischen Gründen vom Stadtplanungsamt im Verfahren zur Gestaltung des Quartiers Mitte Westerwaldstraße, für die Fahrbahn ein Plattenbelag ausgewählt. Für die Verlegung von Platten in Verkehrsbereichen, die mit Fahrzeugen/Lkw befahren werden, gibt es Regelbauweisen. Die Anwendung der Regelbauweise war in der Westerwaldstraße nicht möglich, weil sie sich im Wasserschutzgebiet befindet. Eigentlich müssen diese Platten auf einer ungebundenen Tragschicht verlegt werden, die Wasserbehörde hat jedoch gefordert, dass dort eine Wasserundurchlässigkeit hergestellt wird, die in der Regel mit solchen Regelbauweisen nicht herzustellen ist.

Daraufhin wurde vom beauftragten Ingenieurbüro eine abweichende Bauweise ausgewählt, ausgeschrieben und angewendet. Relativ kurz nach Fertigstellung hat sich herausgestellt, dass das dort verwendete Fugenmaterial nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Die Fugen, die eigentlich dicht sein sollten, sind aufgerissen und an den verlegten Platten abgerissen, so dass die Wasserdichtigkeit nicht mehr gegeben war. Zusätzlich ist nach Öffnung der Straße für den Verkehr das Phänomen aufgetreten, dass an den Plattenkanten Ausbrüche entstanden sind. Diese sind auf das starre Fugenmaterial in Verbindung mit dem nachgiebigen Unterbau zurückzuführen.

Das Stadtplanungsamt hat überlegt, welche Möglichkeiten es gibt, dies für den Rest des Bauabschnitts zu vermeiden. Es wurde eine Bauweise gefunden, jedoch gibt es das Problem, dass das, was nach der ausgeschriebenen Bauweise gebaut wurde, im Prinzip wieder herausgerissen und erneuert werden muss. Nun gibt es Auseinandersetzungen mit vielen Beteiligten hinsichtlich der Schuldfrage. Letztendlich muss kurzfristig eine Erneuerung erfolgen, weil es sich um Fördermittel handelt, die nur noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen und eine Übertragung der Fördermittel für diesen Zweck unmöglich ist.

Bezv. Harju bittet darum, bei der Erneuerung auf farbliche Abgrenzungen für die Verkehrssicherheit zu achten.

Herr Spiza erläutert hierzu, dass es sich um einen Teil der Fahrbahnfläche handelt und sich damit die Erneuerung durch eine andere Farbe verbietet. Die Ausführung, so wie sie sich vor Ort darstellt, ist auch mit dem Behindertenbeauftragten abgestimmt. Es ist dort für die Blinden und Sehbehinderten eine Kante eingebaut. Es ist eine verkehrsberuhigte Zone, die niveaugleich ausgeführt wird und es sind taktile Leitstreifen eingebaut, damit sie dort über die „Fahrbahn“ kommen.

 

BzStR Röding teilt mit:

 

d)      Es gibt ein Programm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung „Programm barrierefreie öffentliche Räume“. Dem Bezirk Spandau stehen ca. 70.000 Euro zur Verfügung. Im Wissen, dass dieses Programm kommt, hat Spandau rechtzeitig Vorschläge an die Senatsverwaltung gegeben. Mittlerweile sind die Mittel eingegangen und die Maßnahmen werden umgesetzt. Ein Schreiben dazu ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

e)      Im Bereich des Klosterbuschwegs war im Radwegesanierungsprogramm die Anlage eines durchgehenden Radstreifens im Bereich des westlichen Klosterbuschwegs. Diese Planung musste nach Durchplanung angepasst werden, weil es in diesem Bereich einen festgesetzten Behindertenparkplatz gibt, so dass die Planung angepasst und aus Sicht des Bezirksamtes sogar verbessert wurde. Auf dem Klosterbuschweg zwischen Seegelfelder Weg und Meierweg wird man im östlichen Bereich einen durchgehenden Fahrradstreifen haben und im westlichen Bereich einen Angebotsstreifen mit der Möglichkeit, auch an dem Fahrbahnrand zu parken. Ab dem Meierweg in südliche Richtung wird sich das Bild verändern und die Parkmöglichkeit würde auf der östlichen Seite gegeben sein.


 
 

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