Rahmenbedingungen und Rechtliches

Zu Beginn eines Engagements denken Viele nicht an die Rahmenbedingungen des Engagements. Erwartungen aber auch mögliche Risiken werden oft unterschätzt.

Im Engagement kann es immer wieder zu Unfällen kommen. Oder es stellen sich Fragen rund um eine finanzielle Entschädigung für getätigte Ausgaben. Oder die Bedingungen für eine Ehrenamtskarte werden erfüllt, aber die Organisation beantragt keine Karte.

Im Folgenden sind einige grundlegende Hinweise und Informationen zusammengestellt. Ziel der folgenden Informationen ist es, einen Überblick zu geben.

Kostenfreies Führungszeugnis für Engagierte

Engagierte haben die Möglichkeit ein kostenfreies Führungszeugnis zu beantragen. Insbesondere in sensiblen Einsatzfeldern wie im Engagement mit Minderjährigen sowie besonders schützenswerten Zielgruppen ist ein Führungszeugnis vor der Aufnahme des Engagements Pflicht. So z.B. in den LAF Unterkünften für Geflüchtete.

Die Angaben auf dem Formular müssen vom Verein, dem Träger oder einer Institution, bei dem das Engagement stattfinden soll, formal bestätigt werden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss das Führungszeugnis dann persönlich beim Bürgeramt beantragt werden. Hierzu ist es lediglich notwendig untenstehenden Antrag auszufüllen.

Ein Einheitliches Dokument für ein solches Führungszeugnis gibt es nicht. Sollte die Organisation, der Träger, der Verein,… keine Vorlage haben, werden Engagiere und Engagement-Orte auf der Website der Spandauer Freiwilligenagentur fündig. Zum kostenfreien Download des Vordruck mit dem Titel “Vorlage: Beantragung erw. Führungszeugnis” geht es hier.

Engagement-Vereinbarung

Mit Hilfe einer Ehrenamtsvereinbarung verständigen sich der Engagement-Ort (Organisation, Verein, Träger,…) sowie die engagierte Person auf die Rahmenbedingungen des Engagements. Hier können zum Beispiel die Anzahl der Stunden, das Aufgabenfeld, die Teilnahme an Fortbildungen u.v.m. geregelt werden.
Wichtig ist diese Vereinbarung insbesondere dann, wenn es zu einem Versicherungsfall (z.B. Unfall, Haftpflichtfall) kommt aber auch beim Engagement von Jugendlichen unter 18 Jahren. Mehr Informationen finden sich im Dokument „U18 Engagement“ bei der Spandauer Freiwilligenagentur hier.

Ein Einheitliches Dokument für ein solches Führungszeugnis gibt es nicht. Sollte die Organisation, der Träger, der Verein,… keine Vorlage haben, werden Engagiere und Engagement-Orte auf der Website der Spandauer Freiwilligenagentur fündig. Zum kostenfreien Download des Vordruck mit dem Titel „Vorlage: Vereinbarung mit Ehrenamtlichen“ geht es hier

Engagement? Aber sicher! - Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in Berlin

Freiwilliges Engagement in Berlin ist so vielfältig wie die Stadt und ihre Bewohner. Ob Sie sich in der Flüchtlingshilfe engagieren oder im Jugend– oder Seniorenclub, in der Schule, der Freiwilligen Feuerwehr, der Kirchengemeinde oder im Kunstverein, bei einer Umweltschutzinitiative oder im Sportverein – Ihr ehrenamtlicher und gemeinnütziger Einsatz ist für unsere Gesellschaft ebenso wichtig wie unersetzlich. Wer sich freiwillig in einem Verband, einer Kirchengemeinde oder im Verein engagiert, genießt in der Regel über den jeweiligen Träger Versicherungsschutz. Damit auch die vielen in kleinen Initiativen, Gruppen und Projekten engagierten Menschen in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit abgesichert sind, hat das Land Berlin eine Sammel-Haftpflicht- und Unfallversicherung bei der Zürich Versicherung AG für sie abgeschlossen. Mit diesem Versicherungsschutz für Ehrenamtliche möchte der Senat von Berlin aus vollem Herzen „Danke!“ sagen und die Berline-rinnen und Berliner ermutigen: Machen Sie mit, machen Sie weiter, engagieren Sie sich und stiften Sie auch andere zum Mitmachen an!

Wichtig zu wissen:
  • Die Haftpflicht-Sammelversicherung des Landes Berlin gilt für freiwillige Tätigkeiten in rechtlich unselbständigen Strukturen (Initiativen, Interessengemeinschaften, Projekten).
  • Aus der Unfall-Sammelversicherung des Landes Berlin besteht auch für Ehrenamtliche in rechtlich selbständigen Trägerstrukturen subsidiärer Versicherungsschutz

Mehr Informationen zum Versicherungsschutz, zur Unfallanzeige-Pflicht und vielem mehr findet sich auf der Seite von bürgeraktiv – das Ehrenamtsportal hier.

Aufwandsentschädigungen und sonstige Pauschalen im Bereich Engagement

Für das Engagement kann der Engagement-Ort Engagierten eine Pauschale in Form von Geld zugestehen. Diese sind jedoch keine Pflicht und nicht die Regel beim Engagement.
Im Folgenden finden sich unterschiedliche Formen von Pauschalen im Überblick zusammengestellt (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!)

  • Ehrenamtspauschalen (§ 3 Nr. 26a EStG)
    Die Ehrenamtspauschale ist ein persönlicher steuerlicher Freibetrag von bis zu 840 Euro pro Jahr. Mit diesem Freibetrag haben gemeinnützige Vereine die Möglichkeit, ihre ehrenamtlich Tätigen (z.B. Helfende, Mitglieder, Vor-stand) finanziell zu honorieren – ohne dass für diesen Betrag Steuern beim Verein oder den Begünstigten anfallen. Das Geld gibt es also brutto für netto.
  • Übungsleitungspauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)
    Die Übungsleiterpauschale stellt Einnahmen bis zur Höhe von insgesamt 3.000 Euro im Jahr aus bestimmten begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten steuerfrei. Sie erfasst somit nicht nur Aufwandsentschädigungen, sondern alle Einnahmen wie Zahlungen für Verdienstausfall und Zeitverlust.
    Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist also zunächst, dass die Tätigkeit nicht hauptberuflich, sondern nebenberuflich ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn der zeitliche Umfang nicht mehr als ein Drittel eines vergleich-baren Vollzeiterwerbs ausmachen darf.

Zur Abgrenzung zwischen beiden Formen der pauschalen Entschädigung sowie der Vereinbarkeit mit anderen Beschäftigungs- und Dienstverhältnissen gibt es beim Wegweiser Bürgergesellschaft hier.

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Stabsstelle Integration Koordination Ehrenamt in der Geflüchtetenarbeit

N.N.