Der Faktencheck

Im Folgenden werden die Aussagen der „Interessengemeinschaft der Freunde Klein-Venedigs e.V.“ einer Überprüfung unterzogen. Die folgenden Zitate stammen alle von der Website der Interessengemeinschaft und können dort nachgelesen werden. Sie wurden für diesen Faktencheck unverändert in diesen Text eingefügt und als Zitat gekennzeichnet.

http://www.tiefwerder.de/
aufgerufen am 26.4.2017

Erholungsnutzung damals und heute

Zitat: „Das Gebiet bot Freude und Erholung für die Dorfbevölkerung, Besucher, Laubenpieper, Familien und Kinder. Bis zum Jahr 2004“.

Der Faktencheck zeigt etwas anderes. In Wahrheit gab es dort keine erholungsgerechte Erschließung. Freude und Erholung bot das Gebiet fast ausschließlich den Laubenbesitzern. Menschen die dort keinen Laube besaßen, konnten dort weder spazieren gehen noch die Landschaft erleben, weil alle Gewässerufer zugebaut waren. Feuchtwiesen im Landschaftsschutzgebiet sind auch keine Erholungsflächen, sie eignen sich auch nicht als Liegewiesen und zum Ballspielen sind aber Lebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten und stehen unter gesetzlichem Schutz (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz).

Schutt und Abfälle

Zitat: „Das Fischerdorf Tiefwerder existiert seit 1816. In den 20er Jahren ent-stand „Klein-Venedig“. Ein Idyll mit Gärten, Lauben, Wiesen und der typischen vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt“.

Fakt ist, dass die ehemals naturnahe Feuchtwiesenlandschaft durch die Besiedlung massiv verändert wurde. Um überhaupt auf den feuchten, häufig überschwemmten moorigen Wiesen bauen zu können, mussten die Flächen aufgeschüttet werden, was mit Bauschutt und Abfällen geschah. Dadurch wurden große Teile der damals noch naturnahen Feuchtwiesen massiv beeinträchtigt. Dieser Müll musste mit schwerem Gerät wieder entfernt werden. Ein Großteil der Kosten des UEP-Programms wurde ausschließlich dadurch verursacht.

Im Rechtsstreit

Zitat: „Da hat das Grünflächenamt Spandau – unter dem Titel „Renaturierung“ – 67 Laubenpiepern gekündigt. Zu Unrecht! stellte das Kammergericht später fest. Doch da waren viele schon fort. Einschüchterungen hatten ihren Zweck erfüllt. Die Lauben der widerrechtlich entmieteten „Pieper“ wurden abgerissen, Böschungen gerodet, über 100 Bäume gefällt. Eine Freizeitoase und der Lebensraum vieler Tiere wurden zerstört. Finanziert aus gut 2 Millionen Euro Fördergeldern“.

Fakt ist, dass früher dort nur Freizeit für Wenige möglich war, heute gibt es dort Naturerlebnisse für Alle. Die angegebenen Mittel wurden zum Gutteil für die Ent-fernung der Uferbefestigungen aus Bauschutt, Stahl und Asbestplatten und für den Abriss einiger nicht mehr genutzter Wochenendhäuschen auf dem Schulzenwall verbraucht. Damit hat die Allgemeinheit mit Steuermitteln die Entfernung des von den Siedlern ins Gebiet gebrachten Abfall-Materials, welches teilweise wassergefährdende Stoffe enthielt, bezahlt. Eigentlich hätten diese Kosten die Eigentümer der Lauben tragen müssen. Es handelte sich hier somit gerade nicht um eine Freizeitoase, da hier nur Partikularinteressen vertreten wurden.

Die Eigentümer der Häuschen wurden durch das Bezirksamt nicht eingeschüchtert, sondern es wurde ihnen ein faires Angebot gemacht: fristgerechte Räumung der Lauben gegen Übernahme der Räumungskosten.
Durch die Räumung wurde der zuvor durch den Bau der Lauben zerstörte Lebensraum Naturufer und Feuchtwiese wieder hergestellt.

Landschaftspflege mit Wasserbüffeln I

Zitat: „Aus 16 Hektar offenen Wiesen – öffentlichem Land – wurden 16 Hektar eingezäunte Nutzfläche für kommerzielle Betriebe mit Rindern, Schafen und Ziegen“.

Es gibt in Tiefwerder keine kommerzielle Landwirtschaft. Die Tiefwerder Wiesen sind eine gewidmete Grünfläche, was eine kommerzielle Landwirtschaft ausschließt. Der Landschaftspflegeverband Spandau e.V. pflegt dort im Auftrag des Straßen- und Grünflächenamts in Abstimmung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt sowie der zuständigen Senatsverwaltung die Feuchtwiesen, die sonst mit einem erheblichen finanziellen Aufwand jährlich gemäht werden müssten. Als gemeinnütziger eingetragener Verein ist der LPV dem Gemeinwohl und nicht kommerziellen Zwecken verpflichtet. Selbst im Gartendenkmal und Naturschutzgebiet Pfaueninsel werden seit Jahren unter vergleichbaren Rahmenbedingungen die Feuchtwiesen mit Wasserbüffeln beweidet.

Landschaftspflege mit Wasserbüffeln II

Zitat: „Renaturierung ist das nicht. Und mittlerweile hat das Amt auch eine neue Begründung für die Tierhaltung: es wolle Geld für die Mahd sparen. Da jedoch Vieles nicht abgefressen wird, wird dennoch gemäht. Selbst in Brutzeiten oder wenn Bienen auf die Blumen und Gräser dringend angewiesen sind. Seit Jahren arbeitet das Amt daran, die Menschen aus dem Gebiet zu vertreiben. Dagegen wehren wir uns“.

Hier werden die Fakten verdreht. Wie bereits erwähnt, werden auch auf anderen Berliner Naturschutzflächen, wie z.B. dem Landschaftspark Herzberge, auf dem ehemaligen Flugfeld Johannisthal, im Landschaftspark Rudow/Alt-Glienicke und auch auf der Pfaueninsel, um nur einige zu nennen, Wiesenflächen mit Nutztieren beweidet. Selbst im großen Hydepark in London werden die Parkwiesen mit Schafen beweidet. Man spart dadurch tatsächlich Pflegekosten und erzielt eine naturnähere Pflege als durch eine Mahd. Gerade bei einer Mahd werden auf einen Schlag alle Pflanzen entfernt, bei der Beweidung erfolgt dies schonend und sukzessiv. Eine ergänzende Mahd wurde einige Male auf Teilflächen durchgeführt, um nicht gewünschte Arten, wie z.B. die Ackerkratzdistel, zu verdrängen. Dies geschah jedoch nachweislich niemals in der Brutzeit.
Im Übrigen versucht das Amt ausdrücklich nicht die Menschen aus dem Gebiet zu vertreiben, die Menschen werden dazu eingeladen, das Gebiet zu besuchen, wozu zahlreiche Wege, Stege, Sitzgelegenheiten und Aussichtspunkte einladen. Korrekt ist jedoch: Illegal errichtete Wochenendhäuschen werden nicht geduldet.

Wildnis erwünscht

Zitat: „Wir nehmen Landschaftsschutz ernst. Die kleinen Kanäle in Tiefwerder sind sensibel. Der Urin der Tiere (ca. 30 Liter pro Rind pro Tag) und der Kot gelangt ins Wasser. Die Kanäle verkrauten. Die drohende Folge: Sauerstoffmangel, das Gewässer kippt um, Fische sterben. Die Zäune müssten mehrere Meter Abstand zu den Ufern haben! Stattdessen gibt es Badestellen für die Tiere….“

Das Verhalten der Tiere ist anders als hier dargestellt. Abgesehen davon ist der Durchfluss von Jürgen- und Hauptgraben in erster Linie vom Wasserstand der Havel abhängig. Die Kanäle bilden einen Bypass zur kanalisierten Havelstrecke zwischen Südhafen und Gemünd bzw. Stößensee. Je mehr Wasser dort ankommt und je schneller es fließt, desto besser ist die Sauerstoffversorgung in den Kanälen. Aufgrund der im Sommer immer geringer werdenden Wasserführung der Havel in den letzten Jahren kann es in den Kanälen im Sommer tatsächlich zu Sauerstoffmangel kommen.
Der Text suggeriert aber, dass die Wasserbüffel immer am Ufer stehen und in die Kanäle urinieren, was nicht stimmt. Vielmehr erfolgt das Urinieren und Defäkieren auf der Wiese. Dort bauen die Bodenbakterien und Pflanzen die Nährstoffe schnell ab. Insektenlarven zersetzen den Kot. Diese Insekten wiederum sind Nahrung für seltene Vogelarten wie den Neuntöter. Auf der Weidefläche wird nie mehr als eine halbe Großvieheinheit pro Hektar und Jahr gehalten. Diese ist landschaftsverträglich und wurde mit der Obersten Naturschutzbehörde abgestimmt.
Das sogenannte „Verkrauten“ der Gewässer ist ein natürlicher und aus Naturschutzsicht gewünschter Vorgang. Erfreulicherweise nehmen nach einer Periode der völligen Abwesenheit überall in Berlin die Unterwasserpflanzen, wie z.B. Laichkräuter, wieder zu. Dies ist in erster Linie durch die Verbesserung der Wasserqualität hervorgerufen. Weniger Nährstoffe ergeben weniger Algen-Plankton und dadurch eine höhere Sichttiefe im Wasser, wovon die Laichkräuter profitieren. Deren Auftauchen ist also ein Zeichen für eine verbesserte Wasserqualität. Zu den seltenen und in Berlin fast ausgestorbenen Laichkrauarten, die in Tiefwerder wieder gefunden wurden, gehört z.B. Krauses Laichkraut (Potamogeton crispus).
Im Übrigen gibt es in Tiefwerder keine speziellen Badestellen für Tiere. Wasserbüffel brauchen aber für Ihr Wohlbefinden Suhlen, um sich im Sommer abkühlen zu können. Diese schaffen sie sich selbst. Für die menschliche Badenutzung eignen sich diese Schlammlöcher nicht.
Dass es heute in Tiefwerder weniger Gräben und Kanäle und somit weniger Wasser gibt, ist übrigens nicht auf die Tiere, sondern den Menschen zurückzuführen. So ist auf alten Luftbildern zu erkennen, dass für den Bau der Häuschen Gewässer zugeschüttet wurden.

Naturerlebnis für alle

Zitat: „Wir meinen, der Mensch ist Teil der Natur. Landschaftsschutz ist wichtig. Und die Forschung belegt: Konzepte der Trennung von Mensch und Natur funktionieren nicht. Deshalb wehren wir uns gegen diesen sogenannten Naturschutz, der vorgeschoben wird, um die Menschen zu vertreiben und die Landschaftspflege einzusparen“.

Ganz klar ist: Die Gewässer in Tiefwerder und die Wiesenlandschaft wurden für alle Erholung suchenden Menschen erst durch die Beräumung wieder geöffnet. Das relativ kleine Gebiet ist auf einem gut ausgebauten Rundweg wieder erlebbar und es gibt Flächen mit Bänken am Hauptgraben, wo gelagert und gepicknickt werden kann. Kanus können dort anlanden. Vorher waren diese Flächen mit Wochenendhäuschen bestanden und so für die Allgemeinheit absolut unzugänglich. Landschaftsschutzgebiete sind zum Schutz von Natur und Landschaft und für die Erholung des Menschen gedacht, aber nicht zum Schutz von Wochenendhausbesitzern und ihren alleinigen Interessen.

Natur- und Landschaftsschutz als Staatsaufgabe

Zitat: „Wir denken, dass Wiesen frei zugänglich sein sollten. Die Wiesen sind öffentliches Land. Sie dürfen nicht für ein paar Rinder, Schafe und Ziegen „privatisiert“ und komplett von Elektrozäunen eingeschlossen werden. Hier sollen Kinder spielen und erholungssuchende Menschen wieder ausspannen können“.

Natur- und Landschaftsschutz sind eine Staatsaufgabe, die gerade auch auf öffentlichem Land zu realisieren ist. Die Wiesen wurden nicht privatisiert, sondern sie wurden wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und werden nun im Sinne der Staatsaufgabe Natur- und Landschaftsschutz landschaftsgerecht gepflegt. Erst durch den Abriss der uferbegleitenden Wochenendhausreihen konnten Uferabschnitte in Tiefwerder überhaupt wieder öffentlich zugänglich gemacht werden und Plätze zum Lagern oder Picknicken und Kinderspiel geschaffen werden. Die bisherige Wochenendhaus-Nutzung für einige wenige Bürger stand im schärfsten Widerspruch zur gültigen und rechtskräftigen LSG-Verordnung. Darüber hinaus sind die nassen Wiesen nur schlecht zum Betreten durch Besucher geeignet.

Naturerlebnis statt Partikularinteressen

Zitat: „Wir wehren uns gegen weitere „Aussperrungen“ des Menschen.
Das Amt sagt öffentlich (Zitat aus dem Spandauer Volksblatt): „Die Wasserbüffel sind ein Aspekt im Kampf um öffentliches Gelände.“ Die Freunde Klein-Venedigs fragen sich: Gegen wen kämpft das Amt? Gegen seine Bürgerinnen und Bürger? Gegen uns? Gegen ein gesundes, gewachsenes Zusammenleben? Wir setzen uns dafür ein, die gebietstypischen Strukturen zu schützen. Wir fordern einen Rückbau von Zäunen, eine Wiedereröffnung von Flächen für die Öffentlichkeit und den Respekt vor den Menschen, die hier leben.“

Nachweislich falsch: Das angeführte Zitat stammt nicht aus dem damaligen Natur- und Grünflächenamt Spandau oder einem der anderen Ämter.
In Tiefwerder sollen der Erhalt des Landschaftsbilds, der Schutz der Natur und die Erholung des Menschen gleichrangig nebeneinander stehen. Das Amt kämpft nicht gegen Bürgerinnen und Bürger, sondern gegen eine naturunverträgliche und illegale Wochenendhausnutzung und will die Verordnung zum Schutz des LSG Tiefwerder umsetzen.

Pflege- und Entwicklungsplan liefert Basis

Zitat: „5 Fragen – 5 Antworten oder: Ist da was faul im Staate Spandau? – Öffentliches Interesse oder geschäftliche Ziele? 2005 schlug die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) dem Land Berlin das Gebiet Tiefwerder als sogenanntes Ausgleichsgebiet für an anderer Stelle geplante Eingriffe in die Natur vor. Zu dem von den Naturschutzverbänden entsandten Gremium gehörten auch Vertreter, die hauptberuflich für das Büro „Stadt-Wald-Fluss“ arbeiteten. Dieses Büro hat auch die Aufträge für durchzuführende Maßnahmen in Tiefwerder erhalten. Die beiden Geschäftsführer des Landschaftsbüros „Stadt-Wald-Fluss“ fungierten gleichzeitig als Leiter von Arbeitsgruppen des BUND-Berlin, der sich ebenfalls für ein „Schutzgebiet“ in Tiefwerder stark gemacht hat. Geschäftsführer von „Stadt-Wald-Fluss“ waren also sowohl in der BLN als auch beim BUND aktiv. Gerne würde man wissen, wie viel das Büro durch sein „ehrenamtliches“ Engagement verdient hat. Eine saubere Trennung von privaten und gemeinnützigen Interessen sieht anders aus. Vereine wie der BUND und die BLN wurden genutzt, um letztlich privaten, wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen“.

Nachweislich falsch: Das hier genannte Büro „Stadt-Wald-Fluss“ ist nicht gemeinnützig. Es erhielt im Jahr 2007 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin den Auftrag, für die drei Landschaftsschutzgebiete Tiefwerder Wiesen, Pichelswerder und Grimnitzsee einen Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) zu erstellen. Der PEP wurde 2009 zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers und des beteiligten Natur- und Grünflächenamts Spandau fertig gestellt und übergeben.
Das Honorar für derartige Aufträge richtet sich ausschließlich nach den Vorgaben der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Dort ist für die Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen ein zu vergütender Honorarsatz pro ha Fläche festgelegt, der noch nach Schwierigkeitsgraden der Bearbeitung differenziert werden kann.
Entgegen der obigen Behauptung hat das genannte Büro keinerlei Aufträge für die Durchführung oder Umsetzung von Baumaßnahmen, z.B. im Rahmen des UEP-Projekts, erhalten.
Im Übrigen ist es nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts-ordnung weder ehrenrührig noch strafbar, wenn sich Bürger in ihrer freien Zeit ehrenamtlich betätigen. Die Arbeit der gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände ist aus unserer Sicht ein unverzichtbares Element beim Schutz von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen, die sich ja selbst nicht artikulieren können. Dies stimmt auch mit § 44 und 45 des Berliner Naturschutzgesetzes überein.

Mitglieder des Landschaftspflegeverbands im Einsatz

Zitat: „Wer profitiert in jedem Fall? Die mit öffentlichen Mitteln finanzierten Baumaßnahmen zur Einrichtung von mittlerweile 16 Hektar umzäuntem Land erfolgte durch Firma Reinhold Fehmer GmbH, Nauener Str. 101, 14612 Falkensee, Geschäftsführung Helmut Querhammer.
Nutznießer des mit öffentlichen Mitteln finanzierten „Weidelandes“ ist der Betrieb Döberitzer Heide Galloways, Döberitzer Str. 29 D-14476 Potsdam OT Fahrland, Geschäftsführung Helmut Querhammer. Diesem Betrieb gehören die Tiere, die in Tiefwerder weiden, ihr Fleisch wird später regulär verkauft.
Büffel aus Fernost statt wilde Wiesen?“

Die Darstellung entbehrt jeglicher Logik. Nach unserer Kenntnis ist Herr Querhammer einer von drei Geschäftsführern des genannten Unternehmens. Die Ausschreibung der Arbeitsleistungen für die Durchführung des UEP-Projekts erfolgte nach den strengen Vorgaben der EU und wurde mehrfach von der für die Mittelvergabe zuständigen Senatsverwaltung geprüft. Dabei hat nicht nur die Fa. Fehmer Aufträge erhalten, sondern auch die Fa. Leegebruch für Wasserbauarbeiten. Die Entsorgung von kontaminiertem Boden und die Gewässerentschlammung wurde an weitere Firmen vergeben.
Auftragnehmer für die Beweidung ist wie bereits dargelegt, ausschließlich der gemeinnützige Landschaftspflegeverband Spandau e.V., der derartige Aufträge an seine Mitglieder weitergibt. So erfolgt die Beweidung der Margareteninsel mit Schafen durch den Landwirtschaftsbetrieb Hagge, ebenfalls Mitglied im LPV.
Das Fleisch der Weidetiere stellt ein im Vergleich zur Intensivrinderhaltung qualitativ hochwertiges Nahrungsmittel dar. Würde es nicht genutzt werden, müssten die Tiere nach ihrem Ableben beim Abdecker entsorgt werden. Weidetiere sind außerdem keine Nahrungskonkurrenten zum Menschen, das von ihnen genutzte Gras ist für den menschlichen Verzehr nicht geeignet und musste zuvor nach der Mahd abgeräumt und teuer entsorgt werden, da es dafür keine Abnehmer gab.

Wasserbüffel weil vergleichbare heimische Arten fehlen

Zitat: „Die Anpreisung der Wasserbüffel als besonders ökologisch ist zwar gerade sehr in Mode, tatsächlich jedoch wird öffentliches Land aus finanziellen Gründen zweckentfremdet. Schwer nachvollziehbar ist es, wenn gegen „Neophyten“, z.B. bestimmte Bäume und Sträucher in den Kleingärten gebietsferner Herkunft, zu Felde gezogen wird, aber ausgerechnet asiatische Büffel zum Segen für Fauna und Flora erklärt werden. Die bessere Maßnahme wäre eine schonende Mahd. Selbst die im Auftrag des Bezirksamtes Spandau erstellte Studie ließ bislang für die Natur keine Vorteile durch die Tierhaltung erkennen.“

Auch diese Aussagen sind nachweislich falsch: In Tiefwerder wird kein öffentliches Land aus finanziellen Gründen zweckentfremdet. Die Feuchtwiesen werden aus Naturschutzgründen durch Nutztiere beweidet, weil dies kostengünstiger und schonender als eine ein- oder mehrmalige Mahd ist. Man hätte anstelle der Wasserbüffel ansonsten auch Galloway- oder Scottish-Highland-Rinder einsetzen können.
Wasserbüffel wurden vor ca. 7.000 Jahren domestiziert. Sie stammen ursprünglich aus Ostasien, werden jedoch seit dem Mittelalter auch auf dem Balkan und Süditalien als Haustiere gehalten. Der Vorteil der Wasserbüffel ist ihre Genügsamkeit hinsichtlich Nahrungswahl und Standort, insbesondere aber ihre Anpassung an feuchte Wiesen und wechselnde Wasserstände.
Im Gegensatz zu dieser domestizierten Haustierart unter menschlicher Kontrolle haben bestimmte Pflanzenarten (Neophyten) oder eingeschleppte Tierarten (Neozoen) die Tendenz, einheimische Arten zu verdrängen und sich dauerhaft zu etablieren.
Die Ausbreitung von Neophyten wird häufig dadurch gefördert, dass Gartenabfälle anstatt auf dem Kompost in der freien Landschaft hinterm Gartenzaun deponiert werden, was eine auch in Tiefwerder gerne geübte, aber verbotene Praxis darstellt.

Die hier erwähnte Studie zu diesem Sachverhalt ist dem Bezirksamt Spandau nicht bekannt und auch nicht von ihm beauftragt worden.

Landesflächen für den Naturschutz

Zitat: „Wem gehört das Land?“

Antwort: Das derzeit in Tiefwerder weitestgehend nicht mehr mit Lauben bestandene Land, die Wiesenflächen und die Gewässer, gehören dem Land Berlin/Bezirksamt Spandau.
Flächen, die heute noch immer mit Lauben bestanden sind, z.B. entlang des Hauptgrabens, sind meist im Eigentum von Privatpersonen oder Erbengemeinschaften. Eine Grundeigentümerin, die Ihre Flächen parzelliert und weiter verpachtet hat, ist z.B. die zweite Vorsitzende des „Interessenverbands der Freunde Klein-Venedigs e.V.“. Dem ersten Vorsitzenden des „Interessenverbands“ gehört auf der Margareteninsel ein größeres, eingezäuntes Wochenendhaus am Faulen See.

Zäune

Zitat: “Die Umzäunung des Gebietes (elektrisch) ist nur schwer mit dem § 56 BNatSchG vereinbar. Vgl. die gesetzlichen Bestimmungen zum Betretungsrecht: .
Der engmaschige Zaun um 16 Hektar Wiesen (nunmehr Weiden) behindert neben Menschen auch einheimische Wildtiere. Das ist gefährlich. Auf den engen Wegen sind Spaziergänger Wildschweinen gefährlich ausgeliefert.

Wiederum nachweislich falsch: Das gesamte Gebiet in Tiefwerder ist heute mit einem Rundweg gut erschlossen. Teile der Wiesenflächen und Gewässerufer können im Gegensatz zum vorherigen Zustand direkt erreicht werden.
Die Feuchtwiesen sollten aus Artenschutzgründen auch ohne Einzäunung zumindest während der Brutzeit der Vögel von März bis August nicht betreten werden. Zudem sind Schilfbereiche, Röhrichte, Sümpfe, Feuchtwiesen und Bruchwälder gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz). Ihr Schutzstatus begründet sich vor allem mit dem Vorhandensein seltener, meist besonders gegen Vertritt empfindlichen Pflanzenarten. Alle erheblichen Beeinträchtigungen dieser Biotope sind zu vermeiden.
Eingezäunte Weiden für Weidetiere dürfen in der Regel auch in der freien, agrarisch genutzten Landschaft nicht betreten werden, schon aus Gründen der eigenen Sicherheit. Betreten Unbefugte trotzdem solche Flächen, begehen sie außerdem Landfriedensbruch.
Auf der Margareteninsel werden nach Beendigung der Beweidung von Herbst bis Frühjahr die Gatter geöffnet, so dass dann dort die Wiesenflächen betreten werden können. In Tiefwerder sollen die Wiesen zum Schutz seltener Arten auch in dieser Jahreszeit nicht betreten werden. Zudem sind große Flächen immer so feucht, dass sie kaum begehbar sind.
Die Weidezäune bestehen aus einem Knotengeflecht mit 15 cm Maschenweite und sind 1 m hoch. Deshalb können sie nicht als engmaschig bezeichnet werden. Hinter diesem Zaun befindet sich noch im Abstand von ca. 1 m ein für die Weidehaltung üblicher Elektrozaun. Menschen, insbesondere Kinder und auch Hunde können also auf keinen Fall mit dem Elektrozaun in Berührung kommen.
Die Weidezäune sind im Übrigen an zahlreichen Stellen durchlässig für Wildschweine und andere Wildtiere. Es gibt dazu extra eingebaute Durchschlüpfe. Wildschweine werden durch die Weidezäune definitiv nicht behindert, sonst würden sie sich nicht in großer Zahl auf den Weideflächen aufhalten und dort starke Wühlschäden verursachen.
Die überall zahlreichen Wildschweine sind aber kein spezielles Problem von Tiefwerder, sondern ein generelles Berliner Problem.

Schutz von Natur und Landschaft

Zitat: „Der Mensch kein Teil der Natur?
Auch Kleingärten leisten einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität. Lauben und Schuppen bieten zum Beispiel Fledermäusen und Siebenschläfern wichtige Verstecke und Sommerquartiere. Hecken, Laub- und Komposthaufen sind Refugien für Vögel, Igel, Schlangen und andere Tiere. Eine im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in Auftrag gegebene Studie beschreibt ausführlich die ökologische Bedeutung von Kleingärten *(http://www.bbsr.bund.de/nn_23494/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/Forschungen/2008/Heft133.html

Im LSG geht es um den Schutz von Natur und Landschaft. Die Flächen wurden definitiv nicht als Kleingarten- und Wochenendhausgebiet ausgewiesen. Die dort befindlichen Gebäude wurden illegal errichtet und ihr Bau hat durch die beschriebenen Aufschüttungen und Erschließungsmaßnahmen die vorherige Feuchtwiesenlandschaft massiv geschädigt.
Es ist unbestritten, dass naturnah bewirtschaftete Kleingärten einen Beitrag zur Biodiversität leisten können. Bezogen auf die in Berlin gefährdeten Biotope gibt es hier aber kaum noch Feuchtwiesen, dafür immer noch einen hohen Anteil an Kleingärten.

Bearbeitung:
Umwelt- und Naturschutzamt Spandau