FAQ zur Machbarkeitsstudie Breitehorn (Stand: 31. Juli 2025)

  • Was ist am Breitehorn geplant?

    Das Bezirksamt Spandau ist verpflichtet, das Gelände am Breitehorn unter ökologischen, rechtlichen und stadtplanerischen Gesichtspunkten zu entwickeln. Die am 23. Juli 2025 veröffentlichte Studie dient als Diskussionsgrundlage für diese Entwicklung – nicht als fertiger Plan oder Beschluss.

  • Warum gibt es diese Studie überhaupt?

    Die Senatsverwaltung für Finanzen hat das Gelände Breitehorn am 15.12.2021 von der Bundesrepublik Deutschland erworben und anschließend dem Bezirk Spandau übertragen. Der Kauf erfolgte verbunden mit vertraglichen Auflagen. Dazu zählen die Renaturierung bzw. Neuordnung des Geländes. Die Machbarkeitsstudie zeigt die Möglichkeiten innerhalb der rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen auf und hilft bei der Priorisierung der Maßnahmen, um der vertraglichen Verpflichtung nachzukommen.

  • Wer ist für die Umsetzung verantwortlich – das Land oder der Bezirk?

    Der Bezirk Spandau ist für die Umsetzung der Auflagen zuständig. Die Auflagen wurden 2019 durch die Senatsverwaltung für Finanzen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vereinbart.

  • Sind auch die Wochenendsiedlungen betroffen?

    Die langfristige Entwicklung des Areals wird auch Auswirkungen auf bestehende Nutzungen haben. Für die Umsetzung wird ein Planungshorizont von mindestens 10 bis 25 Jahren angestrebt. Alle Maßnahmen stehen jedoch unter dem Vorbehalt von personellen und finanziellen Mitteln.

  • Hat der Bezirk die finanziellen Mittel zur Umsetzung?

    Nein. Mit der Übertragung des Geländes an den Bezirk Spandau wurden dem Bezirk für die Umsetzung der Auflagen keine finanziellen Mittel vom Senat zur Verfügung gestellt bzw. in Aussicht gestellt.

  • Was passiert mit dem Gelände des ehemaligen Campingplatzes?

    Die Beräumung fand infolge der vertraglichen Vereinbarungen statt. Der Betrieb und Erhalt dieses Campingplatzes war jedoch bereits vor Kauf der Flächen rechtlich nicht zulässig, so dass das Land Berlin hier lediglich zügig seinen rechtlichen Pflichten nachgekommen ist. Der Pachtvertrag wurde daher zum 31.12.2024 einvernehmlich beendet.

  • Stimmt es, dass auch die Badestelle am Breitehorn entfernt werden soll?

    Nein. In der Grafik ist die Fläche der Badestelle zwar enthalten, aber es sind im Rahmen der Renaturierung dort keine Maßnahmen vorgesehen. Der Bezirk Spandau plant jedoch eine Sanierung der Badestelle für die Badegäste, sofern dazu die Landesmittel zur Verfügung gestellt werden.

  • Ist die Machbarkeitsstudie öffentlich einsehbar?

    Ja. Die vollständige Machbarkeitsstudie steht seit dem 23. Juli 2025 auf dem Beteiligungsportal mein.Berlin.de zur Verfügung: Machbarkeitsstudie Breitehorn auf mein.berlin.de

    Außerdem wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht: Pressemitteilung vom 23.07.2025

  • Warum läuft die Bürgerbeteiligung in der Ferienzeit?

    Die Studie wurde unmittelbar nach Fertigstellung veröffentlicht. Bürgerbeteiligungen auf der Online-Plattform mein.Berlin.de sind grundsätzlich auf vier Wochen angesetzt. Aufgrund der großen Nachfrage wurde die Frist zur Teilnahme verlängert. Die Beteiligung läuft nun bis zum 29. August 2025 – somit länger als üblich. Die Beteiligung erfolgt digital und ist daher ortsunabhängig und jederzeit zugänglich.

  • Wie kann ich mich beteiligen?

    Alle Bürgerinnen und Bürger können ihre Hinweise und Kommentare zur Machbarkeitsstudie online einreichen:

    Jetzt mitmachen: Bürgerbeteiligung auf mein.berlin.de

  • Was passiert mit den eingereichten Rückmeldungen?

    Alle Rückmeldungen werden vom Bezirksamt dokumentiert und fließen in die weitere Entscheidungsfindung für den noch zu erstellenden Umsetzungsfahrplan ein. Zusätzlich sind im Herbst 2025 persönliche Gespräche mit den Vorständen der betroffenen örtlichen Vereine geplant. Der Umsetzungsfahrplan soll Ende des Jahres vom Bezirksamt beschlossen werden.

    Inwiefern fließen Rückmeldungen von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen oder Initiativen in die weitere Planung ein – insbesondere, wenn sie grundlegende Kritik an der Renaturierung oder der geplanten Flächennutzung äußern?

    Jede Rückmeldung ist ausdrücklich erwünscht und wird ernst genommen. Allerdings ist die Entscheidung über die grundsätzliche Renaturierung des Gebiets bereits durch die rechtlichen Rahmenbedingungen aus Bau- und Naturschutzrecht vorgeben und spiegeln sich entsprechende auch in den vertraglichen Verpflichtungen aus dem Flächenkauf wider – sie ist somit nicht mehr verhandelbar. Was sehr wohl offen ist – und worum es in der Beteiligung konkret geht – sind das „Wie“ der Umsetzung sowie der zeitliche Rahmen. Hier besteht realer Gestaltungsspielraum.

    Mit den Vorständen der betroffenen Vereine werden zusätzlich Gespräche geführt. Rückmeldungen aus der Online-Beteiligung und Ergebnisse dieser Gespräche fließen in die abschließende Entscheidung des Bezirksamtes ein.

  • Wie geht es weiter?

    Nach der Auswertung der Bürgerbeteiligung und der Gespräche mit den betroffenen Gruppen wird das Bezirksamt einen Umsetzungsfahrplan für die langfristige Entwicklung des Areals erarbeiten sowie der Bezirksverordnetenversammlung zur Beratung vorlegen. Dem Bezirksamt obliegt der finale Beschluss der Maßnahmen.

Umwelt- und Naturschutzamt