Faktencheck BCC Breitehorn - eine Klarstellung (Stand: 05.09.2019)

Das Bezirksamt Spandau haben vielfältige Anfragen zur Schließung der Flächen des Campingclubs erreicht. Allerdings wurden dabei auch immer wieder Gerüchte in den Raum gestellt, die die Fachämter des Bezirks so nicht stehen lassen wollen. Aus diesem Grund wurden alle aus der Sicht des Bezirksamtes fragwürdigen oder gar falschen Äußerungen, die die Ämter durch die Presse, durch persönliche Schreiben und durch weitere Mitteilungen erreichten, gesammelt. Die angesprochenen Ämter haben sich nun die Mühe gemacht, alle diese Fragen im Rahmen eines Faktenchecks auf den Prüfstand zu stellen und zu beantworten.

Historie

Der Berliner Campingclub Breitehorn befindet sich im Bereich des Landschaftsschutzgebiets 35 Gatow, Kladow und Groß Glienicke in unmittelbarer Nähe zur Havel. Es handelt sich dabei um reine Wohnwagen- und Zeltstellflächen ohne weitere feste Einbauten. Die Fahrzeuge stehen immer zur Saison von Frühjahr bis Herbst auf den Flächen. Über die Wintermonate bleibt der Stellplatz ungenutzt.
Im Frühjahr 2004 brannte das Platzwartgebäude mit WC-Anlage ab. Einer Neuerrichtung dieses Gebäudes stand das Planungsrecht (Nichtbaugebiet gemäß Baunutzungsplan) und das Naturschutzrecht (§35 BauGB, Grünanlagengesetz, LSG-VO/BNatSchG) entgegen. Der Verein musste jedoch trotz dieses Hintergrunds nicht umgehend die Fläche räumen, sondern es wurde ein Vergleichsvertrag mit einer großzügigen Übergangszeit über eine befristete Genehmigung geschlossen. Diese hatte zum Inhalt, dass entweder nach 10 Jahren (sofern der Bezirk einen Ersatzstandort anbietet) bzw. nach 15 Jahren (sofern kein Ersatzstandort gefunden wird) die Nutzung beendet wird. Da bislang kein Ersatzstandort gefunden werden konnte, obwohl verschiedene Angebote unterbreitet wurden, endet der Vertrag nun zum März 2020.

Für die Natur und für die Menschen

Ziel des Landes Berlin, den Berliner Forsten und des Bezirks Spandau ist es, die Fläche des Campingplatzes zu renaturieren und der natürlichen und selten gewordenen Auwaldgesellschaft wieder ihren Raum zu geben. Darüber hinaus ist es das Ziel Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten, zu entwickeln und wiederherzustellen. Außerdem soll das Gelände der Berliner Bevölkerung zur Naherholung geöffnet werden. Vergleichbare Aussagen trifft neben der Landschaftsschutzgebietsverordnung auch das Landschaftsprogramm des Landes Berlin.
Gleichzeitig gilt es, die Fläche für andere Dienstleistungen des Ökosystems und somit für die breite Bevölkerung wieder in Wert zu setzen. Dazu zählen der Schutz des Trinkwasserschutzgebietes, die Herstellung von Überschwemmungsflächen – dem sog. Retentionsraum -, die Zugänglichkeit zum Uferwanderweg und die Verbesserung der Rettungswege für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge in diesem Bereich.
Wichtig zu wissen! Sämtliche übergeordnete Planungen schließen die bislang existierende Nutzung auf dieser Fläche aus.

Zitat: „Niemand aus dem Bezirksamt redet mit uns“.

Offensichtlich sind die verschiedenen Gespräche etwas in Vergessenheit geraten. Tatsache ist allerdings, dass es über die Jahre hinweg mehrere Termine mit den verschiedenen Stadträten gegeben hat. Die letzte Kommunikation lief tatsächlich nicht mehr direkt mit dem Vorstand des Campingclubs, sondern wird durch die Anwälte des BCC und dem Rechtsamt des Bezirks geführt.

Zitat: „Uns wurde kein Ersatzstandort angeboten“.

Aufgrund der rechtlichen Situation des Campingclubs auf diesem Standort hatte man bereits 2004 angeboten doch lieber nach einem Ersatzstandort zu suchen. So wurde seinerzeit in den Gesprächen erwogen sich für Ersatzplätze auf dem BCC-Campingplatz Berlin-Gatow stark zu machen, der sich zwar in unmittelbarer Nachbarschaft befindet, dafür aber außerhalb der Schutzgebiete liegt. Dies wurde seinerzeit in den Gesprächen umgehend durch den Campingclub abgelehnt und daher nicht weiter verfolgt.

Zitat: „Berichte über Verstöße gegen Landschafts- und Wasserschutzgebietsverordnung entsprechen nicht der Wahrheit. (…) Es wurde hier noch nie geparkt“.

Faktencheck: Dem Umwelt- und Naturschutzamt, Ordnungsamt und Straßen- und Grünflächenamt liegen Informationen über Verstöße gegen die Schutzgebietsverordnungen und gegen das Grünanlagengesetz im Bereich des Breitehorns vor. Hinzu kommen in diesem Zusammenhang immer wieder Beschwerden der Feuerwehr und des Rettungsdienstes über zugeparkte Rettungswege in Richtung Havelufer. Ob diese Verstöße im Zusammenhang mit der Campingnutzung stehen, lässt sich unter anderem aus Datenschutzgründen nicht so ohne weiteres ableiten. Fakt ist jedoch, dass die Aussage über Falschparker somit definitiv stimmt, dass dort Verstöße zur Anzeige gebracht wurden und auch illegal geparkt wird.

Zitat: „Der Bezirk hat dem BCC gekündigt“.

Auch hier hilft der Faktencheck: Der Pachtvertrag zwischen Bezirk, Berliner Forsten und Campingclub läuft am 15.03.2020 aus und wird von den Verpächtern nicht verlängert. Eine Kündigung ist dafür überhaupt nicht notwendig.

Zitat: „Der Bezirk plant Luxuswohnungsbau.“

Faktencheck: Bei der Fläche handelt es sich um Nicht-Bauland (Baunutzungsplan Berlin), Außenbereich (gem. §35 Baugesetzbuch), festgesetztes Landschaftsschutzgebiet (LSG-VO-Nr. 35, gem. BNatschG/ NatSchG Bln), Trinkwasserschutzzone III des Wasserwerks Kladow und festgesetztes Überschwemmungsgebiet der Havel. Jedes einzelne dieser Gesetze sowie deren Schutzbestimmungen lassen eine Bebauung bzw. Ausweisung als Bauland nicht zu.

Zitat: „Die Fronten sind verhärtet.“

Mit den Vertretern des Campingclubs Breitehorn ist äußerst umfänglich und entgegenkommend mehrfach in den letzten Jahren und auch aktuell gesprochen worden. An den Gesprächen waren die verschiedenen Fachämter des Bezirks, deren Leitungen, Sachbearbeiter und die jeweils zuständigen Stadträte beteiligt. Es bestand demnach stets Gesprächsbereitschaft seitens der Verwaltung. Leider war es dem Bezirk nicht möglich den Vertretern des Campingclubs begreiflich zu machen, welche Möglichkeiten Ihnen überhaupt noch gegeben waren.

Zitat: „Es gibt doch hier so viel Natur. Warum will man uns hier weghaben, nur für ein paar Bäume mehr?“

Der Bezirk Spandau setzt sich für eine lebenswerte Umgebung für alle seine Mitbürgerinnen und Mitbürger ein. Dazu zählt neben dem Erhalt der Flächen für die Allgemeinheit auch die Umsetzung von Aufgaben aus dem Natur- und Wasserschutz.
Das Wasserwerk Gatow/Kladow versorgt mehr als 200.000 Berlinerinnen und Berliner mit Trinkwasser. Dafür gilt es die Flächen der Trinkwasserschutzzone von negativen Einflüssen zu schützen, wie beispielsweise Leckagen von abgestellten Pkws.
Die Überschwemmungsgebiete der Unterhavel setzen Europarecht (Hochwassermanagementrichtlinie, HWRM-RL) um. Die Gebiete dienen bei Hochwasserereignissen als Retentionsraum, um die Überflutung weiter Landstriche und Schaden an Hab und Gut vieler tauschend Menschen im Einzugsbereich der Havel zu verhindern. Dementsprechend müssen in diesen Gebieten Verschmutzungsrisiken durch Abwasser oder Heizungsanlagen minimiert sowie feste Einbauten verhindert werden.
Gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt Berlin sind attraktive Grün- und Erholungsräume wie am Havelufer von immer größerer Bedeutung.
Ergebnis dieses Faktenchecks: es geht hier nicht um „ein paar mehr Bäume“, sondern um den Schutz weiter Teile der Bevölkerung, die nicht den Campingplatz nutzt.

Zitat: „Das Havel-Paradies liegt laut Flächennutzungsplan in einem Gebiet, das nur als „Parkanlage und Koloniestandort“ ausgewiesen ist. Hätten dort also statt Wohnwagen feste Lauben gestanden, müssten sich die Camper keine Sorgen machen.“

Dies stimmt nicht. Fakt ist, dass der Flächennutzungsplan weitere Auskünfte enthält. So findet man darin beispielsweise auch die Hinweise auf Trinkwasserschutzzonen und das Landschaftsschutzgebiet. Erst aus den Gesetzestexten und den Schutzgebietsverordnungen lässt sich feststellen, was verboten und was erlaubt ist. Eine solch pauschale Aussage aus dem Flächennutzungsplan abzuleiten ist somit nicht zutreffend.

Zitat: „Interessanterweise hat ein Flächennutzungsplan eigentlich keine rechtlich bindende Wirkung, vor allem nicht für den Eigentümer. Wenn es dem Bezirk oder dem Land gerade passt, begründet man aber mit dem FNP.“

Fakt ist, dass der Flächennutzungsplan im Außenbereich (§ 35 BauGB) rechtlich absolut verbindlich ist und direkt und unmittelbar gilt. Weder das Land Berlin noch sonst irgendein Flächeneigentümer sind davon ausgenommen.
Ansonsten gehört der FNP zur vorbereitenden Bauleitplanung für das Land Berlin und muss vom Parlament beschlossen werden. Der Bezirk muss im Rahmen seiner Stadtentwicklungsplanung den Flächennutzungsplan anpassen und aktualisieren (§§ 10, 11, AGBauGB). Der Flächennutzungsplan ist somit ein Planungsinstrument, aber kein Festschreibung eines Status Quo, es sei denn es handelt sich um den erwähnten Außenbereich (s.o.) zu dem auch die Fläche des BCC gehört.
Im Allgemeinen ist beispielsweise eine Neuerrichtung von Gebäuden in diesem Bereich aufgrund der planungsrechtlichen Situation (Außenbereich gem. BauGB, Landschaftsprogramm/LaPro, Flächennutzungsplan/FNP, Landschaftsschutzgebietsverordnung/ LSG-VO, TrinkwasserschutzgebietVO, Überschwemmungsgebiet) nicht möglich.
Die Unveränderlichkeit von Flächen in der Bauleitplanung ergibt sich hier zusätzlich noch durch entsprechende verbindliche Festsetzung im Baunutzungsplan oder aus ebenfalls zu berücksichtigenden Gesetzen, wie zum Beispiel aus dem Naturschutzrecht oder dem Wasserrecht. Dies ist für die Flächen des BCC Breitehorns der Fall. Die Aussage, dass der FNP keine rechtliche Verbindlichkeit hätte, ist somit vollkommen falsch.

Zitat: „Wir wurden damals erpresst.“

Erpressung gehört nicht zum Instrumentarium behördlichen Handelns. Ganz klar ist jedoch: bereits 2004 war ein Weiterbetrieb des Campingplatzes nur ein damals geschlossener Kompromiss, um es den Nutzern bzw. dem Club zu ermöglichen im Rahmen einer großzügigen Übergangszeit sich Alternativen zu überlegen. Die vertraglichen Hintergründe waren dem Club somit seit 14 Jahren bekannt und der Vertrag wurde entsprechend unterzeichnet. Bereits damals war bekannt, dass die Zeit auf dem Gelände somit endlich ist. Eine entsprechende Begründung findet sich auch im Vertrag.

Zitat: „Wenn der Platz geschlossen wird, schickt man die Berliner wieder in ihre Wohnungen.“ Zusammen mit Zitat: „Berlin ist doch schon die grünste Hauptstadt der Welt, da muss man doch jetzt nicht die Menschen hier zurück in die Innenstadt treiben.“

Dies wäre ein äußerst trauriges Ergebnis, denn dann wären den Nutzern die rund 10 alternativen Campingplätze in Berlin komplett entgangen. Diese Plätze liegen großenteils in Havel-Nähe in durchaus attraktiver Lage. Eine einfache Abfrage bei Google erbrachte dieses Ergebnis. Eine weitere Liste über Stellplätze findet sich unter” https://www.berlin.de/tourismus/unterkunft/campingplaetze/:“https://www.berlin.de/tourismus/unterkunft/campingplaetze/:.

Zitat: „Der Campingplatz leistet einen wichtigen Beitrag zum Tourismus in Berlin“.

Natürlich leistet jedes Engagement seinen Beitrag zum Tourismus von Berlin. Allerdings handelt es sich hiermit um einen Platz von mehreren, so dass der Beitrag an der Gesamtsumme der Campinggäste für das Land Berlin überschaubar ist. Verglichen mit den Gästezahlen Berlins insgesamt (2016: 12,7 Mio. Besucher, Quelle: IHK Berlin), ist der Beitrag dieses Campingplatzes zu den Besucherzahlen jedoch eher bescheiden.

Zitat: „Das angrenzende Restaurant hätte schwer unter einer Schließung zu leiden.“

Darüber liegen dem Bezirk keine Informationen vor. Der Besitzer hat sich weder direkt an Stadtrat Bewig noch an die Wirtschaftsförderung des Bezirks gewendet.