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Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

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Hier finden Sie die Bebauungspläne, die sich derzeit im Aufstellungsverfahren befinden und für die gegenwärtig unterschiedliche Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zusätzlich können Sie sich über bestimmte Bebauungspläne informieren, für die gegenwärtig keine formellen Verfahrensschritte durchgeführt werden, sondern nach dem Abschluss einzelner Verfahrensschritte die Abwägungsergebnisse der öffentlichen und privaten Anregungen eingearbeitet werden. Alle dargestellten Bebauungsplanentwürfe sind noch nicht rechtsverbindlich. Soweit sich Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines dieser Bebauungsplanentwürfe befindet und Sie ein konkretes Bauantragsverfahren einleiten möchten, informieren Sie sich bitte vorab bei der angegebenen Kontaktperson oder bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Bauberatung.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Übersicht -

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dient dazu, Sie möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Je nach planerischer Einzelfallsituation können auch sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und städtebauliche Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, dargestellt werden. Die Entscheidung hierüber liegt unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls im Ermessen des Bezirksamtes Spandau als kommunal verantwortlicher Hoheitsträger. Der Bebauungsplanentwurf befindet sich zu diesem Zeitpunkt noch im Stadium eines Vorentwurfes. Mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie Gelegenheit, bereits zu Beginn der verbindlichen städtebaulichen Neuordnung Ihre Anregungen in die Bebauungsplanung einzubringen.

Öffentliche Auslegung – Übersicht -

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist der förmlich entscheidenste Verfahrensschritt für das Einbringen Ihrer Anregungen und stellt die letzte Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist von der Dauer eines Monats liegt der Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen einschließlich der städtebaulichen Begründung sowie ggf. mit weiteren ergänzenden abwägungserheblichen Unterlagen öffentlich aus. Sie haben während dieser Zeit die Möglichkeit, Ihre Anregungen zu diesen Bebauungsplänen fristgerecht zu äußern.

Aktuell im Beteiligungsverfahren befindliche Bebauungspläne finden Sie hier

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