Anpassung/ Evaluation von Planungszielen

ehem.Fabrik Schultheiß - jetzt Seniorenresidenz

ehem. Fabrik Schultheiß - heute eine Seniorenresidenz

Quartier Haveleck – Uferlage (ehem. Wasserstadt)

Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts hat das Land Berlin ausgedehnte Flächen rund um den Spandauer See als städtebaulichen Entwicklungsbereich festgelegt. Berlin verfolgte damit das Ziel in einem umfassenden städtebaulichen Entwicklungsprozess auf den erwarteten Entwicklungsboom der Nachwendezeit zu reagieren und ausreichende Flächenpotenziale für den prognostizierten Bedarf an Gewerbe-, Wohn-, Grün – und Infrastrukturflächen in stadträumlich qualitätvoller Lage entstehen zu lassen. Deshalb sollten die von Industrie- und Gewerbebetrieben sowie weitläufigen Lagerflächen geprägten Areale beidseitig des Spandauer Sees lageentsprechend aufgewertet und die Uferbereiche wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Maselakebucht 2

Ausgehend von der Erwartung des hohen Bevölkerungszuwachses und dem daraus entstehenden Bedarf an Wohnungen, Arbeitsstätten und Wohnfolgeeinrichtungen wurden im Entwicklungsgebiet Wasserstadt vorrangig neue Quartiere mit einer hohen städtebaulichen Dichte (z.B. mehrgeschossige Blockbebauungen) entworfen.

Da sich die Wachstumserwartungen jedoch in keinem Nutzungssegment erfüllen konnten, reagierten der Berliner Senat und der Bezirk Spandau auf die völlig veränderte Ausgangslage mit einem rechtlich und konzeptionell abgestimmten Umsteuerungsprozess, der sukzessive in der Modifizierung der ursprünglichen Planungskonzeptionen mündete. Im Ergebnis sind heute insbesondere auf der östlichen Seite der Havel – im sog. Quartier Haveleck – statt mehrgeschossiger Blockrandbebauungen, Reihen- und Doppelhäuser im familienorientierten Wohnungsbau entstanden.

Um diese städtebaulichen Anpassungen nicht nur konzeptionell abzuschließen, sondern auch planungsrechtlich verbindlich abzusichern, werden die bauleitplanerischen Ziele folgerichtig durch die Änderung einzelner Bebauungspläne rechtsverbindlich angepasst.

Im Vordergrund der planerischen Anpassungen stehen die Ziele

  • die städtebauliche Dichte zu reduzieren
  • durch die Verringerung der möglichen Gebäudekubusse ein gegenüber der Ursprungsplanung deutlich aufgelockerteres Siedlungsbild zu erhalten
  • die Sichtverbindungen zur Havel insgesamt zu verbessern
  • mit einem abgestuften Konzept der baulichen Höhenentwicklung für die zukünftigen Wohnungsnutzer attraktivere Garten- und Blicksituationen zu schaffen
  • eine energetisch günstig Gebäudeausrichtung zu sichern
  • die städtebauliche Akzeptanz für zukünftige Nutzer-/innen zu erhöhen

Die Änderungen werden aber nicht ohne Bezug auf den städtebaulichen Kontext vorgenommen. Das bedeutet, dass mit den konzeptionellen und planungsrechtlichen Veränderungen nicht eine aus der Umgebung losgelöste und isoliert wirkende Neuplanung vorgenommen wird. Mit den Planungsänderungen werden Bezüge zu bereits vorhandenen Gebäuden, Freiflächen und Erschließungsanlagen aufgenommen. Vorhandenes und Neues wird aufeinander so abgestimmt, dass der Ursprungsgedanke einer integrierten städtebaulichen Gesamtplanung bestehen bleibt.

Die Senatsverwaltung und das Bezirksamt gehen davon aus, mit diesen Änderungen die mehrheitlich im Portfolio des Berliner Liegenschaftsfonds befindlichen Flächen besser am Grundstücksmarkt platzieren zu können.

Zurück zur Übersicht Stadtentwicklungsplanung