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Baulinie

Bild: BA Spandau
Baulinie
Genauso wie die Baugrenze dient die Baulinie der Differenzierung der überbaubaren Grundstücksfläche . Der wesentliche Unterschied zur Baugrenze besteht jedoch darin, dass die Festsetzung einer Baulinie weder das Vortreten noch das Zurücktreten von Gebäuden oder baulichen Anlagen von dieser Linie gestattet. Eine Baulinie kann sowohl als vordere, seitliche und hintere Begrenzung, aber auch als gänzlich geschlossener Linienumriss festgelegt werden. Die von der Baulinie umfahrene Fläche muss dann vollständig mit einem Gebäude ausgefüllt werden.
Da insoweit mit der Festsetzung einer Baulinie die baulichen Entwicklungs- und Gestaltungsspielräume von Bauherrn und Architekten deutlich eingeschänkt werden, erfordert diese Festsetzung von der planenden Gemeinde insbesondere bei individuell zu bebauenden Gebieten ein hohes Maß an Sensibilität und städtebaulicher Erforderlichkeit. Baulinien werden im Regelfall deshalb nur festgesetzt, wenn beispielsweise aufgrund eines städtebaulichen Wettbewerbs, gesonderter Abstimmungen mit einem Bauträger ein genau festgelegtes Siedlungsmuster, an städtebaulich bedeutenden Orten eine bestimmte Gebäudeabfolge oder in weitgehend geschlossen bebauten Bereichen die Schließung von Baulücken mit einheitlicher Bauflucht erreicht werden soll. Baulinien und Baugrenzen können auch kombiniert miteinander festgesetzt werden.
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