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Überbaubare Grundstücksfläche

BPlan Wasserstadt.jpeg

Ausschnitt Bebauungsplan VIII-551

Mit Regelungen zur überbaubaren Grundstücksfläche wird städtebaulich festgelegt, wie die bauliche Nutzung auf einem Grundstück verteilt wird. Das bedeutet, dass die plangebende Gemeinde mit Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche den Standort bzw. die räumlichen Ausdehnungsmöglichkeiten für Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen definieren kann. Die Umsetzung erfolgt entsprechend der städtebaulichen Ziele mit unterschiedlichen Einzelfestsetzungen. Dem Stadtplaner stehen hierzu die Baugrenze, die Baulinie und die Bebauungstiefe als den Bauherrn rechtlich bindende Instrumente zur Verfügung. Häufig werden diese Instrumente angewandt um den Aufbau einer bestimmten städtebaulichen Figur bzw. eines bestimmten Siedlungsgrundrisses (z. B. „Hufeisensiedlung“ in Berlin-Britz) zu erreichen, oder z. B. Garten- und/oder Blockinnenbereiche von einer Bebauung freizuhalten.

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