Baulasten

  • Was heißt das?

Eine Eintragung in das Baulastenverzeichnis ist eine gegenüber der Baubehörde freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines/-r Grundstückseigentümers/-in zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich auf das eigene Grundstück bezieht.

  • Was muss ich beachten / mitbringen?
  • Baulastauskünfte
Bitte verwenden Sie unser Antragsformular (siehe unten), welches Sie uns gerne per E–Mail übersenden können unter Angabe
  • der genauen Adresse des/der anzufragenden Grundstücks/-e (Straße, Hausnummer, wenn möglich Flurstücksbezeichnung),
  • einer Adresse, an die die Auskunft samt Gebührenbescheid zurück geschickt werden kann,
  • einer Telefonnummer (wenn möglich), das erleichtert Rückfragen,
  • und unter Beifügung einer Vollmacht für Grundstücke, die abgefragt werden, aber nicht im Eigentum des/-r Auskunftsuchenden stehen,

- per Mail an bauaufsicht@ba-spandau.berlin.de,
- per Fax an (030) 90279-2088,
- per Post an die

Abt. Bauen, Planen und Gesundheit
- Stadtentwicklungsamt -
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
Baulastenverzeichnis
Carl-Schurz-Str. 2-6
13597 Berlin.

Es werden
  • keine Auskünfte als Mails versandt, von Anfragen diesbezüglich ist abzusehen,
  • nur Belastungen, keine Begünstigungen beantwortet, da das Baulastenverzeichnis nach belasteten Grundstücken sortiert ist,
  • Gebühren erhoben – zur Zeit pro belastetem Buchgrundstück 29 €, pro unbelastetem Buchgrundstück 17 €.
  • Antrag auf schriftliche Baulastenauskunft aus dem Baulastenverzeichnis des Bezirksamtes Spandau von Berlin

    PDF-Dokument (182.2 kB)

  • Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bauaufsicht

    PDF-Dokument (320.0 kB)