Baugenehmigungen

  • Was heißt das?

Eine Baugenehmigung wird erteilt, wenn das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. In dem Genehmigungsverfahren werden die erforderlichen Stellungnahmen der zuständigen Ämter eingeholt.

  • Was muss ich beachten / mitbringen?
Hier werden ein Antragsformular (1-fach) sowie die Bauunterlagen (2-fach) gemäß Bauverfahrensverordnung benötigt. Dies sind im einzelnen:
  • Baubeschreibung
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • eventuell Betriebsbeschreibung

Abweichungen vom Bauordnungsrecht sowie Befreiungen und Ausnahmen vom Planungsrecht sind – falls erforderlich – gesondert zu beantragen.

  • Wo kann mir weitergeholfen werden?

Abt. Bauen, Planen und Gesundheit
Stadtentwicklungsamt
- Bau- und Wohnungsaufsicht