Rahmenbedingungen, um einen Antrag stellen zu dürfen:
- Eine sporttreibende Person wurde in den Kader einer National-/ Bundesauswahl berufen. Sofern es (noch) keinen Bundeskader gibt, kann auch eine Berufung in den Landeskader ausreichen.
Beispiel 1: Logistikkosten
- Im Rahmen der Kadertätigkeit ergeht eine Einladung für ein Trainingslager zur Sichtung oder zur Wettkampfvorbereitung oder die Einladung, an einem überregionalen oder internationalen Wettkampf teilzunehmen.
- Es fallen effektive Kosten an, zum Beispiel für die An- und Abreise, eine Startgebühr oder Unterkunftskosten.
- Es wurde ein Antrag beim zuständigen Verband bzw. beim Landessportbund auf Förderung bzw. Übernahme von Kosten gestellt. Dieser wurde entweder abgelehnt oder übernimmt nur teilweise die anfallenden Kosten.
Beispiel 2: Besonderes Sportmaterial
- Zur Ausübung des Sports wird zwingend eine Schutzausrüstung benötigt.
- Es muss begründet werden, warum die vorhandene Schutzausrüstung zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr brauchbar ist und zwingend ausgetauscht werden muss.
- Ein Verschleiß kann durch entsprechendes Bildmaterial in der Entscheidungsfindung erleichtert werden.
Beantragung:
- Das offizielle Antragsformular ist zu verwenden und vollständig auszufüllen.
- Der Nachweis über die Mitgliedschaft im Kader muss schriftlich beigefügt werden (stellt in der Regel der jeweilige Verband aus).
- Der Nachweis über die Mitgliedschaft in einem sportförderungswürdigen Spandauer Verein muss schriftlich und unterschrieben von einem Vorstandsmitglied des Vereins vorgelegt werden.
- Die Ablehnung oder Teilkostenübernahme durch den Verband, den Landessportbund wird beigefügt. Alternativ wird die im Antrag beigefügte Erklärung unterschrieben beigefügt, dass keine ungenannte Drittförderung existiert.
- Es muss unbedingt eine separate Projektbeschreibung angefügt werden. In dieser wird ohne spezielle Form beschrieben, warum die Förderung benötigt wird und es kann alles beschrieben werden, was der Person, die die Anträge bearbeitet, möglicherweise unklar sein könnte.
Beispiele:
o „Im April findet der Wettkampf XY statt. Dies ist ein Vorentscheid zur ABC-Meisterschaft, an diesem Wettkampf dürfen nur Kaderathletinnen und -athleten teilnehmen.“
o „Ich bitte um Übernahme der XY-Gebühren. Diese Gebühren erhebt der Landesverband am Beginn einer Saison von allen Kaderathletinnen und –athleten, da eine Förderung durch den Bundesverband in dieser Sportart nicht stattfindet.“
o „Beim letzten Wettkampf ist mein Sportgerät aufgrund eines Transportfehlers zerbrochen und nicht mehr nutzbar. Ich benötige hier dringend Ersatz, da auch die Versicherung des Transportunternehmens nicht für den Schaden aufkommt.“
- Alle anfallenden Kosten werden aufgelistet und den möglichen Einnahmen (Verbandszuschuss, Sponsoring, Spende etc.) gegenübergestellt.
Hinweis hierzu: Der Fachbereich Sport kann nicht alle Sportarten im Betrieb und im Detail kennen – es ist am sichersten, alle Ausgaben in der separaten Projektbeschreibung zu begründen und/oder zu erläutern.
- Der Fachbereich Sport behält sich als Fördermittelgeber das Recht vor, stichprobenartig zu überprüfen, ob zumindest die gängigen Förderungen, z.B. bei Verband oder Landessportbund beantragt und abgelehnt oder in nicht ausreichender Höhe bewilligt wurden.
- Schließlich muss noch ein angemessener Eigenanteil in Höhe von mindestens 15% der Gesamtausgaben geleistet werden.
- Wenn der so verbleibende Differenzbetrag (Summe der Einnahmen abzüglich der Summe der Ausgaben zuzüglich des Eigenanteils) über 250,- € liegt, kann diese Summe beantragt werden.
Hinweis zu Reisekostenbeantragung:
- Bei Reisen per Flugzeug, Bahn oder Bus muss das entsprechende Ticket/ die entsprechende Rechnung vorgelegt/ beigefügt werden.
- Bei Reisen per Auto können 0,14 € pro Kilometer angerechnet werden. Dies entspricht einem Verbrauch von 8 Litern auf 100 km bei einem Benzinpreis von 1,80 € pro Liter. Eine höhere Kilometerpauschale ist nicht möglich.
Förderentscheidung:
- Je nach Anzahl der eingegangenen Förderanträge und der Höhe der beantragten Kosten berät ein Gremium bestehend aus der/dem für Sport zuständigen Stadträtin/ Stadtrat,
Mitgliedern des Sportausschusses, dem Bezirkssportbund und dem Fördermittelgeber (dem Fachbereich Sport) über die Verteilung der verfügbaren Mittel.
- Sind nicht ausreichend Mittel verfügbar, um alle Anträge vollständig zu befriedigen, können Teilförderungen erfolgen.
- Dabei wird zwischen den Anträgen gewichtet:
o Teilnahme an internationalem Kaderwettkampf (Weltmeisterschaft, Olympia, Europameisterschaft, World Games usw.)
o Teilnahme an überregionalem Kaderwettkampf (Internationaler Wettkampfvergleich ohne konkreten Titel)
o Teilnahme an Trainingslager/ Lehrgang speziell für Kaderathletinnen und -athleten
- Anträge auf Materialbeschaffungen werden im Einzelfall betrachtet und gewichtet
- Soziale Kriterien können ebenfalls für eine Förderentscheidung einbezogen werden (z.B. bei Bildung- und Teilhabeprojekten)
- Antragstellende, die im Vorjahr keine Zuwendung erhalten haben, werden vorrangig betrachtet
Es ergeht ein Zuwendungsbescheid an die Antragstellenden, in dem alle geförderten Kosten detailliert aufgelistet sind.
Verwendungszweck:
Nach der Veranstaltung bzw. nach Verwendung der Mittel muss innerhalb von 4 Wochen ein schriftlicher Nachweis über die Verwendung der Fördermittel erstellt werden. Aus dem Verwendungszweck muss hervorgehen, wie die Fördermittel verwendet wurden und mit welchem Ergebnis.
Der Verwendungszweck besteht aus:
- dem Sachbericht – einer textlichen Projektbeschreibung (in der Regel maximal eine Seite):
o Beschreibung der An- und Abreise (Datum, Uhrzeit, Beförderungsmittel, Anzahl Mitreisende usw.), Unterkunftsbeschreibung (Name, Lage)
o Auflistung des Veranstaltungsablaufs (Datum und Ablauf, zum Beispiel Anzahl der Einsätze, Endplatzierung oder durchgeführte Leistungstests usw.)
o Beschreibung des Einsatzes des beschafften Materials
o Bei Abweichungen von den genehmigten Kosten eine Erklärung des Abweichungsgrunds (z.B. günstigeres Angebot als angenommen, Erhöhung oder Wegfall der Förderung durch den Verband usw.)
o Eine Erklärung, dass die genehmigten Mittel wie beantragt verwendet wurden.
o Gern dürfen dem Verwendungszweck auch Presseartikel oder Fotos beigefügt werden, sofern diese vorhanden sind (z.B. von der Veranstaltung oder dem beschafften Material, am besten „im Einsatz“)
o *Wichtig! Der Textteil muss eigenhändig unterschrieben sein (bei Minderjährigen durch einen gesetzlichen Vertreter, in diesem Fall muss der Unterschrift auch der Name lesbar hinzugefügt werden). Ohne Unterschrift kann keine Auszahlung der genehmigten Mittel erfolgen.
*- dem zahlenmäßigen Nachweis – einer Auflistung aller entstandenen Kosten
o Auflistung aller Kosten in Listenform
o Nachweise der Ausgaben z.B. durch Rechnungen
o Nachweise der tatsächlichen Ausgabe, z.B. durch Überweisungsnachweis