Spitzensportförderung in Spandau

Häufige Fragen

Spitzensportförderung

Die Erfolge im Leistungs- und Spitzensport tragen wesentlich zum Renommee der Sportmetropole Berlin bei. Sie sind sowohl eine effektive Werbung für die jeweilige sportliche Disziplin als auch Anreiz für die nachfolgenden Generationen, sich selbst sportliche Ziele zu setzen und fördern die allgemeine Sportbegeisterung der Bevölkerung.

Informationen zur Spitzensportförderung in Spandau

  • Was ist die Intention der Förderung?

    Die Mittel sollen Sporttreibenden ermöglichen, bei überregionalen oder internationalen Vergleichen Erfolge erringen zu können. Viele Sporttreibende erhalten bereits andere Förderungen, einige sind ausreichend, so dass über diese Richtlinien keine weiteren Gelder gezahlt werden können. Andere erhalten aus verschiedenen Gründen keine oder keine ausreichende Förderung. Diese Förderung ermöglicht diesen dann, dennoch eine Unterstützung zu erhalten.

  • Für welche Zielgruppe ist das Kooperationsmodell konzipiert?

    Es sollen konkret einzelne, nicht beruflich oder auf professionellem Level agierende Sporttreibende gefördert werden, die in Sportvereinen mit Sitz in Spandau aktiv sind und überregionale oder internationale Wettbewerbe bestreiten, mit dem Ziel, bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Antragstellende sind also die Sporttreibenden und nicht die Vereine.

  • Welcher Art kann die Förderung sein?

    Gefördert werden können Logistikkosten, also entstehende Kosten bei einer Teilnahme an Kader-Trainingslagern, –Lehrgängen oder -Wettbewerben. Gemeint sind insbesondere Reisekosten, Teilnahmegebühren oder Unterkunftskosten. Alle Kosten müssen sich in einem realistischen Rahmen halten.
    Falls bestimmtes Sportmaterial benötigt wird, sollte begründet werden, warum es gerade das gewünschte sein soll. Bei Sportmaterialien können nur Materialien gefördert werden, die vom Antragstellenden konkret benötigt werden, z.B. Stab für Stabhochsprung, ein Sportbogen, ein Boot usw.). Nicht an konkrete Sporttreibende gebundene Materialien, die zum allgemeinen Trainingsablauf gehören, z.B. Schutzmatten, Handtücher, Sitzbänke, Hanteln oder Transportkörbe können nicht gefördert werden.
    Sportkleidung kann nur in begründeten Einzelfällen gefördert werden, z.B. bei spezieller Schutzkleidung.
    Bei sonstigen Fördergegenständen kann es sich um verschiedene Ausgaben handeln, die im Zusammenhang mit der Sportausübung stehen, z.B. Maßnahmen, die zur Wiedererlangung/ Erhaltung der Fähigkeit zur Ausübung des Sports dienen.
    Bei dieser Art Anträge fällt eine Entscheidung über die Förderfähigkeit immer nach einer Einzelfallprüfung.
    Es ist möglich, mehrere Förderungen in einem Antrag zu vereinen, die maximale Fördersumme beträgt hierbei 2.000,- € pro Jahr.
    In begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung auch höher ausfallen.
    Die Beantragung muss realistische Werte enthalten. Stellt sich heraus, dass bei der Beantragung absichtlich zu hohe Ausgaben veranschlagt wurden, um eine hohe Fördersumme zu erhalten, kann dies zum Verlust der gesamten Förderzusage führen.
    Beispiele:
    - Für eine Sportart typisches benötigtes Material wird eine handelsübliche Summe X beantragt. Bei Einreichen der Rechnung stellt sich heraus, dass durch ausgehandelten Rabatt die tatsächliche Summe weit unter der beantragten Summe liegt (mehr als 25% Abweichung).
    - Es werden Trainingslagerteilnahmen beantragt, die monatlich stattfinden sollen. Bei der Einreichung des Verwendungszecks stellt sich heraus, dass nur alle zwei Monate ein Trainingslager stattfand und diese Ankündigungen im Einladungsschreiben des Verbands bei Antragstellung bereits bekannt waren.
    Generell erfolgt eine Prüfung auf Wegfall, wenn bei Anrechnung der tatsächlichen Kosten zum Antragszeitpunkt eine Förderung nicht stattgefunden hätte.

  • Was ist nicht förderfähig?

    Die Förderung richtet sich ausschließlich an Sporttreibende, die im Rahmen einer Bundes- oder Landeskadertätigkeit Ausgaben geltend machen.
    Nicht förderfähig sind unter anderem
    - Ausgaben für Qualifikationswettkämpfe, die dazu dienen, sich für einen Kader zu qualifizieren,
    - Nahrung und allgemeine Verköstigung,
    - Ausgaben des allgemeinen Lebensunterhalts wie z.B. Miete, Vereinsbeiträge, Aufwendungen für den Transport von und zur Trainingsstätte,
    - allgemeine Ausstattung wie Sportbekleidung (ausgenommen spezielle, Sportart bedingte Schutzkleidung bei Verschleiß),
    - Sportmaterialien mit voraussehbarem Verschleiß, z.B. ein Ersatz wegen Größenanpassung bei Heranwachsenden oder Material, das absehbar regelmäßig erneuert werden muss
    - Ausgaben ohne direkten Bezug zur ausgeübten Sportart. Falls bestimmtes Sportmaterial benötigt wird, sollte begründet werden, warum es gerade das gewünschte sein soll. Bei Sportmaterialien können nur Materialien gefördert werden, die vom Antragstellenden konkret benötigt werden, z.B. Stab für Stabhochsprung, ein Sportbogen, ein Boot usw.). Nicht an konkrete Sporttreibende gebundene Materialien, die zum allgemeinen Trainingsablauf gehören, z.B. Schutzmatten, Handtücher, Sitzbänke, Hanteln oder Transportkörbe können nicht gefördert werden.
    Sportkleidung kann nur in begründeten Einzelfällen gefördert werden, z.B. bei spezieller Schutzkleidung.
    Bei sonstigen Fördergegenständen kann es sich um verschiedene Ausgaben handeln, die im Zusammenhang mit der Sportausübung stehen, z.B. Maßnahmen, die zur Wiedererlangung/ Erhaltung der Fähigkeit zur Ausübung des Sports dienen.
    Bei dieser Art Anträge fällt eine Entscheidung über die Förderfähigkeit immer nach einer Einzelfallprüfung.
    Es ist möglich, mehrere Förderungen in einem Antrag zu vereinen, die maximale Fördersumme beträgt hierbei 2.000,- € pro Jahr.
    In begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung auch höher ausfallen.
    Die Beantragung muss realistische Werte enthalten. Stellt sich heraus, dass bei der Beantragung absichtlich zu hohe Ausgaben veranschlagt wurden, um eine hohe Fördersumme zu erhalten, kann dies zum Verlust der gesamten Förderzusage führen.
    Beispiele:
    - Für eine Sportart typisches benötigtes Material wird eine handelsübliche Summe X beantragt. Bei Einreichen der Rechnung stellt sich heraus, dass durch ausgehandelten Rabatt die tatsächliche Summe weit unter der beantragten Summe liegt (mehr als 25% Abweichung).
    - Es werden Trainingslagerteilnahmen beantragt, die monatlich stattfinden sollen. Bei der Einreichung des Verwendungszecks stellt sich heraus, dass nur alle zwei Monate ein Trainingslager stattfand und diese Ankündigungen im Einladungsschreiben des Verbands bei Antragstellung bereits bekannt waren.
    Generell erfolgt eine Prüfung auf Wegfall, wenn bei Anrechnung der tatsächlichen Kosten zum Antragszeitpunkt eine Förderung nicht stattgefunden hätte.

  • Wie läuft eine Beantragung ab?

    Rahmenbedingungen, um einen Antrag stellen zu dürfen:
    - Eine sporttreibende Person wurde in den Kader einer National-/ Bundesauswahl berufen. Sofern es (noch) keinen Bundeskader gibt, kann auch eine Berufung in den Landeskader ausreichen.
    Beispiel 1: Logistikkosten
    - Im Rahmen der Kadertätigkeit ergeht eine Einladung für ein Trainingslager zur Sichtung oder zur Wettkampfvorbereitung oder die Einladung, an einem überregionalen oder internationalen Wettkampf teilzunehmen.
    - Es fallen effektive Kosten an, zum Beispiel für die An- und Abreise, eine Startgebühr oder Unterkunftskosten.
    - Es wurde ein Antrag beim zuständigen Verband bzw. beim Landessportbund auf Förderung bzw. Übernahme von Kosten gestellt. Dieser wurde entweder abgelehnt oder übernimmt nur teilweise die anfallenden Kosten.
    Beispiel 2: Besonderes Sportmaterial
    - Zur Ausübung des Sports wird zwingend eine Schutzausrüstung benötigt.
    - Es muss begründet werden, warum die vorhandene Schutzausrüstung zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr brauchbar ist und zwingend ausgetauscht werden muss.
    - Ein Verschleiß kann durch entsprechendes Bildmaterial in der Entscheidungsfindung erleichtert werden.
    Beantragung:
    - Das offizielle Antragsformular ist zu verwenden und vollständig auszufüllen.
    - Der Nachweis über die Mitgliedschaft im Kader muss schriftlich beigefügt werden (stellt in der Regel der jeweilige Verband aus).
    - Der Nachweis über die Mitgliedschaft in einem sportförderungswürdigen Spandauer Verein muss schriftlich und unterschrieben von einem Vorstandsmitglied des Vereins vorgelegt werden.
    - Die Ablehnung oder Teilkostenübernahme durch den Verband, den Landessportbund wird beigefügt. Alternativ wird die im Antrag beigefügte Erklärung unterschrieben beigefügt, dass keine ungenannte Drittförderung existiert.
    - Es muss unbedingt eine separate Projektbeschreibung angefügt werden. In dieser wird ohne spezielle Form beschrieben, warum die Förderung benötigt wird und es kann alles beschrieben werden, was der Person, die die Anträge bearbeitet, möglicherweise unklar sein könnte.
    Beispiele:
    o „Im April findet der Wettkampf XY statt. Dies ist ein Vorentscheid zur ABC-Meisterschaft, an diesem Wettkampf dürfen nur Kaderathletinnen und -athleten teilnehmen.“
    o „Ich bitte um Übernahme der XY-Gebühren. Diese Gebühren erhebt der Landesverband am Beginn einer Saison von allen Kaderathletinnen und –athleten, da eine Förderung durch den Bundesverband in dieser Sportart nicht stattfindet.“
    o „Beim letzten Wettkampf ist mein Sportgerät aufgrund eines Transportfehlers zerbrochen und nicht mehr nutzbar. Ich benötige hier dringend Ersatz, da auch die Versicherung des Transportunternehmens nicht für den Schaden aufkommt.“
    - Alle anfallenden Kosten werden aufgelistet und den möglichen Einnahmen (Verbandszuschuss, Sponsoring, Spende etc.) gegenübergestellt.
    Hinweis hierzu: Der Fachbereich Sport kann nicht alle Sportarten im Betrieb und im Detail kennen – es ist am sichersten, alle Ausgaben in der separaten Projektbeschreibung zu begründen und/oder zu erläutern.
    - Der Fachbereich Sport behält sich als Fördermittelgeber das Recht vor, stichprobenartig zu überprüfen, ob zumindest die gängigen Förderungen, z.B. bei Verband oder Landessportbund beantragt und abgelehnt oder in nicht ausreichender Höhe bewilligt wurden.
    - Schließlich muss noch ein angemessener Eigenanteil in Höhe von mindestens 15% der Gesamtausgaben geleistet werden.
    - Wenn der so verbleibende Differenzbetrag (Summe der Einnahmen abzüglich der Summe der Ausgaben zuzüglich des Eigenanteils) über 250,- € liegt, kann diese Summe beantragt werden.
    Hinweis zu Reisekostenbeantragung:
    - Bei Reisen per Flugzeug, Bahn oder Bus muss das entsprechende Ticket/ die entsprechende Rechnung vorgelegt/ beigefügt werden.
    - Bei Reisen per Auto können 0,14 € pro Kilometer angerechnet werden. Dies entspricht einem Verbrauch von 8 Litern auf 100 km bei einem Benzinpreis von 1,80 € pro Liter. Eine höhere Kilometerpauschale ist nicht möglich.
    Förderentscheidung:
    - Je nach Anzahl der eingegangenen Förderanträge und der Höhe der beantragten Kosten berät ein Gremium bestehend aus der/dem für Sport zuständigen Stadträtin/ Stadtrat,
    Mitgliedern des Sportausschusses, dem Bezirkssportbund und dem Fördermittelgeber (dem Fachbereich Sport) über die Verteilung der verfügbaren Mittel.
    - Sind nicht ausreichend Mittel verfügbar, um alle Anträge vollständig zu befriedigen, können Teilförderungen erfolgen.
    - Dabei wird zwischen den Anträgen gewichtet:
    o Teilnahme an internationalem Kaderwettkampf (Weltmeisterschaft, Olympia, Europameisterschaft, World Games usw.)
    o Teilnahme an überregionalem Kaderwettkampf (Internationaler Wettkampfvergleich ohne konkreten Titel)
    o Teilnahme an Trainingslager/ Lehrgang speziell für Kaderathletinnen und -athleten
    - Anträge auf Materialbeschaffungen werden im Einzelfall betrachtet und gewichtet
    - Soziale Kriterien können ebenfalls für eine Förderentscheidung einbezogen werden (z.B. bei Bildung- und Teilhabeprojekten)
    - Antragstellende, die im Vorjahr keine Zuwendung erhalten haben, werden vorrangig betrachtet
    Es ergeht ein Zuwendungsbescheid an die Antragstellenden, in dem alle geförderten Kosten detailliert aufgelistet sind.
    Verwendungszweck:
    Nach der Veranstaltung bzw. nach Verwendung der Mittel muss innerhalb von 4 Wochen ein schriftlicher Nachweis über die Verwendung der Fördermittel erstellt werden. Aus dem Verwendungszweck muss hervorgehen, wie die Fördermittel verwendet wurden und mit welchem Ergebnis.
    Der Verwendungszweck besteht aus:
    - dem Sachbericht – einer textlichen Projektbeschreibung (in der Regel maximal eine Seite):
    o Beschreibung der An- und Abreise (Datum, Uhrzeit, Beförderungsmittel, Anzahl Mitreisende usw.), Unterkunftsbeschreibung (Name, Lage)
    o Auflistung des Veranstaltungsablaufs (Datum und Ablauf, zum Beispiel Anzahl der Einsätze, Endplatzierung oder durchgeführte Leistungstests usw.)
    o Beschreibung des Einsatzes des beschafften Materials
    o Bei Abweichungen von den genehmigten Kosten eine Erklärung des Abweichungsgrunds (z.B. günstigeres Angebot als angenommen, Erhöhung oder Wegfall der Förderung durch den Verband usw.)
    o Eine Erklärung, dass die genehmigten Mittel wie beantragt verwendet wurden.
    o Gern dürfen dem Verwendungszweck auch Presseartikel oder Fotos beigefügt werden, sofern diese vorhanden sind (z.B. von der Veranstaltung oder dem beschafften Material, am besten „im Einsatz“)
    o *Wichtig! Der Textteil muss eigenhändig unterschrieben sein (bei Minderjährigen durch einen gesetzlichen Vertreter, in diesem Fall muss der Unterschrift auch der Name lesbar hinzugefügt werden). Ohne Unterschrift kann keine Auszahlung der genehmigten Mittel erfolgen.
    *- dem zahlenmäßigen Nachweis – einer Auflistung aller entstandenen Kosten
    o Auflistung aller Kosten in Listenform
    o Nachweise der Ausgaben z.B. durch Rechnungen
    o Nachweise der tatsächlichen Ausgabe, z.B. durch Überweisungsnachweis

  • Im Zuwendungsbescheid ist als Zeitpunkt für die späteste Rückmeldung ein Datum angegeben, dass ich nicht halten kann.

    Fördermittel können nicht ins nächste Jahr übertragen werden, sie müssen in dem Jahr der Genehmigung verbraucht werden. Wenn nun ein Wettkampf/ ein Trainingslager/ eine Beschaffung erst nach dem im Bescheid angegebenen Datum stattfindet, muss dies umgehend angezeigt werden. Danach kann der Fördermittelgeber entscheiden, ob der Zeitpunkt der spätesten Meldung verschoben wird oder ob eine Vorausleistung der Mittel im Ausnahmefall möglich ist.

  • Was ist, wenn die Teilnahme an einem Wettkampf noch nicht sicher ist?

    Was ist, wenn z.B. aufgrund einer noch auszukurierenden Verletzung oder noch nicht abschließender Benennung durch den Kadertrainerstab die Teilnahme an der Internationalen Meisterschaft in der zweiten Jahreshälfte noch nicht gesichert ist?
    Dann darf zu Jahresbeginn ein Antrag mit den vermuteten Summen gestellt werden. Solange eine Teilnahme hinreichend wahrscheinlich ist, kann der Antrag aufrecht erhalten bleiben. Eine Information über eine Nicht-Teilnahme sollte dann so bald wie möglich kommuniziert werden.
    Wird eine Förderung genehmigt, es kommt zu einer Teilnahme und die tatsächlichen Kosten liegen über den prognostizierten, kann die Höhe der Förderung nur angepasst werden, wenn die verfügbaren Mittel dies erlauben.
    Hinweis: Sinkt durch abweichende Ausgaben der Eigenanteil unter 15%, kann die entstandene Differenz zurückgefordert werden.

  • Und wenn ein internationaler Wettkampf schon im Januar oder Februar stattfindet?

    Diese Fördermittel sind Zuwendungsmittel. Sie sind nicht ins nächste Jahr übertragbar.
    Wenn ein Turnier Ende Januar/ Anfang oder Mitte Februar stattfindet, muss der Antrag hierfür bereits im Vorjahr gestellt werden. Fällt die Veranstaltung noch in den Zeitraum der Beantragungsfrist, muss ein formloser Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Dies bedeutet keine Garantie auf Fördermittel, aber wenn es Fördermittel gibt, dann sind alle Ausgaben ab dem Zeitpunkt der Genehmigung des vorgezogenen Maßnahmenbeginns förderfähig.

  • Ich wurde überraschend zu einem Kaderwettkampf/ -trainingslager in meiner Sportart eingeladen – davon wusste ich aber noch nichts, als die Beantragungsfrist lief. Kann ich trotzdem eine Förderung erhalten?

    Generell sollte eine Beantragung natürlich während der öffentlichen Frist erfolgen. Wenn dies nicht möglich ist, z.B. wegen einer überraschenden, kurzfristigen Nominierung, kann dennoch ein Antrag auch nach der Frist gestellt werden.
    Alle fristgemäß eingegangenen Anträge haben hier natürlich erst einmal Vorrang.
    Sind danach aber noch Mittel verfügbar, z.B. weil die Summe der beantragten Summen unterhalb der verfügbaren Mittel liegt oder weil ein Antrag als nicht förderfähig eingestuft wurde, kann es durchaus noch zu einer Förderung kommen.
    In jedem Fall lohnt es sich, einen Antrag zu stellen, allein schon, um den möglichen Bedarf für kommende Jahre anzuzeigen.

  • Ich konnte den Antrag nicht fristgemäß stellen – was nun?

    Ein Antrag kann auch noch nach der Frist gestellt werden.
    Alle innerhalb der ausgeschriebenen Frist eingegangenen Anträge werden ausgewertet und nach den oben genannten Kriterien als förderfähig oder förderunfähig eingestuft. Auf dieser Basis erfolgt eine Förderentscheidung. Wenn nach Berücksichtigung aller fristgemäß eingegangenen Anträge noch Fördermittel verfügbar sind, werden die restlichen Mittel unter allen nachträglich eingegangenen Anträgen aufgeteilt. In diese restlichen Mittel fallen auch die Mittel, die nicht mehr benötigt werden, z.B. wenn die Teilnahme an einem angesetzten Wettkampf krankheitsbedingt nicht möglich ist. In diesem Fall sind die genehmigten Mittel für diesen Wettkampf nicht mehr förd

Downloads

  • Förderaufruf Spitzensport 2025

    PDF-Dokument (358.1 kB)
    Dokument: Bezirksamt Spandau

  • Antragsformular Spitzensportförderung in Spandau 2025

    PDF-Dokument (492.2 kB)
    Dokument: Bezirksamt Spandau

  • Förderrichtlinie Spandauer Spitzensport 2025

    PDF-Dokument (807.1 kB)

  • Durchführung des Projekts Spitzensportförderung 2025

    PDF-Dokument (363.8 kB)

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