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Das Schul- und Sportamt des Bezirks ist nach dem Bezirksverwaltungsgesetz zuständig für die Aufgaben Schulträgerschaft und Förderung des Sports.
Dabei ist das Schulamt im Rahmen der Schulträgerschaft verantwortlich für die sogenannten äußeren Schulangelegenheiten sowie für die Durchführung des Anmeldeverfahrens zur Aufnahme in die Grundschule und beim Übergang von der Grund- in die weiterführenden Schulen (Jahrgangsstufen 5 und 7).
Auch die Sicherung der Schulpflicht einschließlich der Verfolgung von Schulpflichtverletzungen gehört zum Aufgabenbereich des Schulamtes. Außerdem werden Aufgaben der Schulentwicklungs- und Schulnetzplanung sowie der Immobilienverwaltung, Ausstattung und Unterhaltung von Schulen übernommen.
Der Fachbereich Schulentwicklungsplanung und Schulorganisation informiert und berät Sie in Fragen rund um die Schulorganisation, die Sprachstandsfeststellungsverfahren und vorschulische Sprachförderung sowie die Schulwegbeförderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Informationen und Beratung zum Gutschein für die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) im Ganztagsbetrieb an den Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen (ehemals Hort) des Bezirks erhalten Sie beim Jugendamt, hier bei der Fachgruppe Kindertagesbetreuung oder beim Familienservicebüro.
Der Fachbereich Sport des Schul- und Sportamtes ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Fragen zur Vergabe, Nutzung und Entwicklung von Sportanlagen geht.