Wer kann Pflegefamilie werden?

Grundsätzlich kann jeder erwachsene Person, die sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe gewachsen fühlt, Pflegeperson werden. Pflegefamilien können sowohl aus Einzelpersonen als auch aus Paaren bestehen, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Wichtiger als die äußeren Umstände sind das Einfühlungsvermögen, die Geduld und die Bereitschaft, sich auf die Bedürfnisse eines Kindes einzulassen. Pflegeeltern übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe: Sie bieten dem Kind Schutz, Geborgenheit und Unterstützung in allen Lebensbereichen. Dabei arbeiten sie eng mit dem Jugendamt zusammen und respektieren die Herkunftsfamilie des Kindes.

Voraussetzung für die Aufnahme eines Pflegekindes ist ein ausführliches Eignungsprüfungsverfahren, welches Gespräche, Hausbesuche und Schulungen umfasst. Auf der Internetseite Pflegekinderhilfe finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema.

Unterstützung für Pflegefamilien

Pflegefamilien erhalten umfassende Unterstützung:

  • Beratung und Begleitung: Während der gesamten Pflegezeit steht Ihnen eine erfahrene Fachkraft zur Seite.
  • Fortbildungen: Pflegeeltern können regelmäßig an Schulungen teilnehmen, um sich für ihre Aufgabe weiterzubilden.
  • Finanzielle Unterstützung: Pflegeeltern erhalten Pflegegeld, das den Unterhalt des abdeckt.

Arten von Pflegeverhältnissen

  • Befristete Vollzeitpflege: Vorübergehende Unterbringung, bis eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder eine andere dauerhafte Lösung möglich ist.
  • Dauerhafte Vollzeitpflege: Langfristige Unterbringung, oft bis zur Volljährigkeit des Kindes, wenn eine Rückkehr zur Herkunftsfamilie nicht möglich ist.

Wie werde ich Pflegeperson?

Wenn Sie sich vorstellen können, ein Pflegekind aufzunehmen oder sich umfassend über die Voraussetzungen und den Ablauf informieren möchten, dann zögern Sie nicht, den Kooperationspartner des Jugendamts Spandau, Pflegekinderdienst (FiP) zu kontaktieren.