Vormundschaften und Pflegschaften
Was heißt das?
Durch Entscheidung des Familiengerichts wird das Jugendamt zum Vormund oder – sofern nur Teilbereiche der elterliche Sorge betroffen sind – Pfleger für die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern hierzu aus verschiedenen Gründen, kurz oder auch langfristig nicht in der Lage sind, bestellt.
Die Vormünder/Pfleger erarbeiten individuell für und mit dem Kind bzw. Jugendlichen sowie den weiteren Beteiligten (z.B. Eltern, Regionaler Sozialer Dienst, Pflegekinderdienst) tragfähige Lebensperspektiven und begleiten sie u. U. bis zur Volljährigkeit.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Jugend und Gesundheit, Jugendamt – Kindschaftsrechtliche Hilfen
Amtsvormundschaft
Fachgruppenleiterin
Frau Köttnitz
- Tel.: (030) 90279 2077
- Fax: (030) 90279 2955
- E-Mail Mail an Kindschaftsrecht