Unterhaltsvorschuss

Hand in Hand

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, welche alleinerziehende Elternteile unterstützt. Die Unterhaltsvorschussleistungen dienen der finanziellen Entlastung alleinerziehender Elternteile, welche in der Regel unter erschwerten Bedingungen erziehen und für den fehlenden Unterhalt des nicht im Haushalt lebenden anderen Elternteiles aufkommen müssen. Unterhaltsvorschuss wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt.

Das Antragsformular und weitere Informationen zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. (Unterhaltsvorschuss) ,weitergehende Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Unterhalt), sowie Checklisten rund um die Geburt

Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie die darin genannten erforderlichen Unterlagen ein.

Bei Fragen und Beratung zur Antragstellung, können Sie sich gerne an das FamilienServiceBüro wenden.

Persönliche Sprechzeit

Aktuell keine persönlichen Sprechzeiten. Eine Terminvergabe erfolgt nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Telefonverzeichnis