Wir arbeiten eng mit der Jugendhilfe im Strafverfahren zusammen und nehmen sowohl noch nicht strafmündige Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren als auch Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren in den Blick. Wir wollen dabei diejenigen erreichen, die schon häufiger aus strafrechtlicher Sicht aufgefallen sind und Probleme in der Schule, Familie oder im Freizeitverhalten aufzeigen.
Unser Ziel ist es, durch enge Betreuung und Begleitung Probleme zu erkennen, die im Zusammenhang mit strafbarem Verhalten stehen. Gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen wollen wir anschließend Möglichkeiten zur Lösung dieser Probleme erarbeiten.
Um den jungen Menschen bestmöglich zur Seite stehen zu können, arbeiten wir auch mit den Regionalen Sozialen Diensten, Schulen, Freizeiteinrichtungen, dem Streetwork und weiteren Behörden sowie Trägern der Jugendhilfe zusammen.
Dabei nehmen wir immer eine gesonderte Rolle ein und können daher nach Möglichkeit auch als Vermittler bei Konflikten dienen.