Wem wird bei der Jugendhilfe im Strafverfahren geholfen und was ist unsere Aufgabe?

  • Jugendliche, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten und zwischen 14 und 18 Jahren alt sind sowie deren Eltern und Sorgeberechtigten
  • Junge Menschen (Heranwachsende) zwischen 18 und 21 Jahren

Unsere Aufgabe ist es, jungen Menschen und deren gesetzlichen Vertretern aufkommende Fragen zu beantworten und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu finden. Es können auch weitere Hilfsangebote vermittelt werden.
In jedem Strafverfahren gegen Jugendliche (von 14 bis 18 Jahren) und Heranwachsende (von 18 bis unter 21 Jahren) ist die Jugendhilfe im Strafverfahren gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet.
Wir unterstützen in erster Linie die jungen Menschen, denen eine Straftat vorgeworfen wird sowie deren Eltern und Angehörige im Vorfeld der Gerichtsverhandlung und im gesamten Verfahren. Außerdem prüfen Möglichkeiten, das Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung zu beenden (Diversion).

In der Verhandlung

In der Verhandlung vor dem Jugendgericht berichtet ein/e Mitarbeiter/in der Jugendhilfe im Strafverfahren über die Ergebnisse des Gesprächs und unterbreitet Vorschläge mit welchen Maßnahmen das Gericht reagieren sollte.
Darüber hinaus nimmt der / die Mitarbeiter/in Stellung zu der Frage, ob auf eine/n zum Tatzeitpunkt Heranwachsende/n das Jugendstrafrecht oder das allgemeine (Erwachsenen-) Strafrecht angewandt werden sollte.
Werden in der Gerichtsverhandlung jugendrichterliche Weisungen erteilt, vermittelt und kontrolliert die Jugendhilfe im Strafverfahren die Durchführung und Ableistung.

Hinweis

Die Teilnahme an einem beratenden Gespräch ist freiwillig und kostenlos! Eine explizite Rechtsberatung bietet die Jugendhilfe im Strafverfahren nicht an.

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