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Unterhaltsvorschuss

Keine persönliche Sprechzeiten ohne vorherige Terminver- einbarung und Schließung bezirklicher Einrichtungen
Die Liste der geschlossenen Einrichtungen sowie die Informationen zu den Sprechzeiten der jeweiligen Fachbereiche finden Sie unter Erreichbarkeit des Jugendamtes
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende. Bleiben die Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf oder fallen sie ganz aus, springt der Staat ein. Unterhaltsvorschuss ist keine generelle Ersatzleistung für ausfallenden Unterhalt, sondern eine Hilfe für Alleinerziehende, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird. Dieses soll vor allem den Zeitraum unterstützen, in dem Ansprüche des Kindes geltend gemacht und realisiert werden.
Das Antragsformular und weitere Informationen zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Unterhaltsvorschuss) sowie weitergehende Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Unterhalt)
Bitte bringen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie die darin genannten erforderlichen Unterlagen mit.
Dies sind u.a. Geburtsurkunde des Kindes, ggf. Vaterschaftsfeststellung, ggf. Unterlagen über Getrenntleben/Scheidung, bei Umzug/Zuzug innerhalb des letzten Monats Anmeldebescheinigung, ggf. gerichtliche Unterhaltsfestsetzungen bzw. Unterhaltsurkunden.
Telefonverzeichnis
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Fachgruppenleitung
Fr. Schönwiese
Jug 4400
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- Tel.:
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Nahverkehr
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0.3km
S Spandau Bhf
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- M37
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0.3km
S+U Rathaus Spandau [Bus Seegef. Str.]
- 130
- 237
- N30
- 134
- 136
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0.1km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
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