Hilfe zur Pflege - ambulant -

Pflegerin misst Blutdruck eines Senioren in seinem Zuhause

Die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen umfasst sämtliche pflegerischen Tätigkeiten, die im häuslichen Bereich erbracht werden. Dazu gehören neben den gewöhnlichen Pflegemaßnahmen an der Person auch hauswirtschaftliche Versorgungen. Der Pflegeumfang richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf. Die Pflege kann sowohl privat als auch durch einen Pflegeverband geleistet werden.
Die ambulante Pflege erfolgt grundsätzlich im häuslichen Umfeld.

Erforderliche Unterlagen

Zur Person

  • Beigefügten Antrag auf Sozialhilfe vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
    Unter Punkt VII. bitte den vollständige Namen, Geburtsdaten und Adressen Ihrer Kinder
    und Eltern angeben. Unabhängig davon, ob Sie diese für unterhaltsfähig halten.
  • Anlage 1 zum Unterhalt mit Scheidungsurteil / Unterhaltsregelung
  • Antrag auf unbare Zahlung
  • Krankenkassenkarte
  • Personalausweis
  • Pflegevertrag
  • Mietvertrag bzw. Untermietvertrag
  • Polizeiliche Anmeldung
  • Aktuelle Mietberechnung, in der Heizkosten und Warmwasser ersichtlich sind
  • Telefonnummer für Rückfragen und Terminvereinbarung

Zur Prüfung von Einkommen und Vermögen

  • Anlage über Grundvermögen
  • Aktuelle Einkommensnachweise, wie z.B. Lohn- bzw. Gehaltsnachweis, Rentenbescheide (auch ausländische Renten!) oder Bescheide nach dem SGB II (AlG II)
  • Ggf. Bescheid über die Höhe des Wohngeldes
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Sparbuch und Wertpapiere (Kopie)
  • Aktuelle Haftpflicht und Hausratversicherung (ohne Glas)
  • Versicherungsunterlagen- Lebensversicherung, Sterbeversicherung etc.
    • Versicherungsschein
    • Aktueller Rückkaufswert
  • Bestattervorsorgevertrag, falls vorhanden

Zum Gesundheitszustand

  • Ggf. Schwerbehindertenausweis
  • Bescheid der Krankenkasse über Behandlungspflege nach § 37 SGB V nach Krankenhausaufenthalt
  • Krankenhausentlassungsbericht mit Pflegeüberleitungsbogen
  • MDK-Gutachten bzw. unterschriebene Schweigepflichtentbindung zur Anforderung des MDK-Gutachtens
  • Aktuelle ärztliche Atteste
  • Bescheid der Pflegekasse, sobald dieser vorliegt
    Bei WG – Bewohnern:
  • Nachweis über die Bewilligung bzw. die Antragstellung der zusätzlichen Betreuungsleistungen für
    WG-Bewohner (214,00 € monatlich) bei der zuständigen Pflegekasse

Rechtsgrundlagen

Leitung

Frau Lübke
Tel: (030) 90279-2516
Fax: (030) 90279-2417
Zimmer 305
E-Mail

Sprechzeiten

  • Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
  • nach telefonischer Vereinbarung

Zuständigkeiten

  • Telefonliste Soz 43

    Liste der zuständigen Sachbearbeiter/innen

    PDF-Dokument (208.7 kB) - Stand: Februar 2024

Fahrverbindungen

U-Bahn Rathaus Spandau
U7

S-Bahn Spandau
S3, S9

Bus Rathaus Spandau
130, 134, 135, 136, 137, 237, 337, 638, 671, M32, M36, M37, M45, X33, X36, X37, N7, N30, N34

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