Seit dem 01.01.2003 gibt es in Deutschland die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 41 ff. SGB XII ). Diese aus der Armenhilfe bzw. Fürsorge hervorgegangenen Sozialleistungen sollen im Bedarfsfall den notwendigen Lebensunterhalt in Form einer Grund- und Mindestsicherung garantieren.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Grundsicherung - Erläuterungen in leichter Sprache
Dokument: Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Behindertenbeirates Steglitz-Zehlendorf
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Telefonliste Soz 33 und 34
Liste der zuständigen Sachbearbeiter/innen