Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL, teilweise auch Hilu oder HiLu) ist eine in Deutschland bestehende bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums, gesetzlich geregelt im gleichnamigen dritten Kapitel des SGB XII – Sozialhilfe.
- für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG
- für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche
- für Alleinerziehende mit einem Kind oder mehreren minderjährigen Kindern
- für kostenaufwendige Ernährung
- für eine dezentrale Warmwasserversorgung
Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
Einmalige Bedarfe, beispielsweise:
- Erstausstattungen für Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
- Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen
Voraussetzungen
Kein Anspruch auf vorrangige Leistungen
Zu diesen Ansprüchen gehören zum Beispiel:
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII))
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Bezug einer Altersrente und das Rentenalter wurde noch nicht erreicht (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) oder
befristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) liegt vor