Ukraine

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Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Persönliche Vorsprachen sind derzeit nicht möglich. Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Behördennummer 030 115.

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Neben den “normalen” Änderungen des Familiennamens aufgrund personenstandsrecht-licher Möglichkeiten (Geburt, Heirat, Adoptionen, Namenserklärungen der Eltern oder Ehepartner/ Lebenspartner, Transsexuelle usw.) kann auch jeder Deutsche seine Vor – und Familiennamen nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vor-namen vom 26. März 2021 (BGBl. I S. 738, 739; in der aktuellen Fassung) ändern lassen. Es handelt sich hier um eine Ermessensentscheidung und die antragstellende Person muss für ihre gewünschte Änderung wichtige Gründe geltend machen, die die Änderung recht-fertigen. Eine behördliche Namensänderung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebüh-ren hängt vom Einkommen des Antragstellers in Verbindung mit dem Verwaltungsaufwand ab und beträgt bis zu 1500,- €.

Das Standesamt bearbeitet öffentlich-rechtliche Namensänderungen (Vor- und Familien-namen) für Antragstellerinnen und Antragsteller, die im Bezirk Berlin-Spandau mit Haupt-wohnsitz gemeldet sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ebenfalls an-tragsberechtigt sind Staatenlose, Asylberechtigte und ausländische Flüchtlinge, die einen Wohnsitz im Bezirk Berlin-Spandau nachweisen können.

Für die Antragstellung wird ein Antrag auf Namensänderung benötigt. Dieser sollte voll-ständig ausgefüllt, gut begründet und unterschrieben im Standesamt eingereicht werden. Im Anschluss wird der antragstellenden Person mitgeteilt, ob der Antrag Aussicht auf Er-folg haben könnte und welche Unterlagen dafür benötigt werden.